Quelle: flickr/democracychronicles
(CC BY 2.0)
Der Autor des Beitrages Regeln für die digitale Welt: Die algorithmische Person (faz.net, 1.6.2016) spricht von der globaler Vorratsdatenspeicherung und vermischt leichtfertig staatliche mit privatwirtschaftlichen Aktivitäten. Aber genau hier muss man genau differenzieren*:
Ein Staat schafft sich selbst die gesetzliche Grundlage für sein Handeln, und damit ist es dann legal, ob Vorratsdatenspeicherung oder Staatstrojaner.
Ein Unternehmen dagegen unterliegt durchaus rechtlichen Rahmenbedingungen wie auch der Börsenaufsicht und notabene dem Markt. Sicherlich sind die hier gemeinten Unternehmen keine Waisenknaben und kämpfen mit harten Bandagen, aber letztlich sind sind sie von uns Nutzern abhängig. Was hatte man für eine Angst vor Microsofts beherrschender Stellung im Browsermarkt - und was ist daraus geworden? Und nicht nur Goolge hat zig Dienste mangels Akzeptanz wieder einstellen müssen. Und nicht zuletzt hat auch Google - wie andere Techgiganten ebenfalls - sich mehrfach dem Recht beugen müssen, sei es bei Streetview oder dem Löschen von Einträgen in der Suchmaschine.
Aus diesen Gründen ist es dringend geboten, die Aktivitäten von Staaten und privatwirtschaftlichen Unternehmen in diesem Kontext klar zu differenzieren. Zu den Diensten der Unternehmen gibt es durchaus Alternativen, zum Staat nicht*.
* vgl. auch mein Beitrag Der unaufhaltsame Weg zur digitalen Totalüberwachung !?