Überwachung = Gängiges Prinzip
Bei Demonstrationen sind Polizisten in voller Montur mit Kamera ein oft gesehenes Bild. Selbst, wenn man nur friedlich demonstriert findet man sein Konterfrei auf den Speicher einer Polizeikamera gebannt.
Nach dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts soll dieser Anblick in Zukunft seltener werden. Denn nach einer Großdemonstration im September letzten Jahres gegen Atomkraft klagten ein Mitveranstalter, sowie einige Demonstranten gegen die Überwachung während der Veranstaltung, die von vorne rein als friedlich und ruhig geplant und auch durchgeführt wurde.
Die fadenscheinige Begründung der Polizei war hierbei die Aussage, dass man die filmische Überwachung nur zum Koordinieren des Verkehrs und der Einsatzkräfte benötigte.
Grundrechte gefährdet
„Wer damit rechnet, dass etwa die Teilnahme an einer Versammlung […] behördlich registriert wird, und ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte verzichten"
Die Richter beziehen sich in ihrem Urteil auf einen Bestandteil des deutschen Grundgesetztes. Paragraph 8 garantiert jedem Bürger das Recht sich ohne Anmeldung friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Die einzige Einschränkung in dem Urteil ist die, dass eine filmische Überwachung gestattet sei, wenn von der Veranstaltung eine „erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ ausgehe.
Wie schon im Artikel zum Verfassungsschutz und der Linken stelle ich mir die Frage, wer die Kriterien festlegt, ab wann von einer Demonstration eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit ausgeht.
Es kommt also weiterhin auf die Einschätzung der Polizei als Exekutive an. Mir drängt sich dabei zwangsläufig die Frage auf:“Wer überwacht die Überwacher?“ Müsste es nicht viel mehr einen offen gelegten Katalog mit Kriterien geben nach dem eine Veranstaltung bzw. Demonstration nach einem festgelegten Index eingestuft wird. Ich möchte mir an dieser Stelle natürlich nicht anmaßen diesen Index zu erstellen, aber ich denke er wäre ein weiterer Schritt für mehr Transparenz bei der Polizei.
Amnesty – Transparenz schafft Menschenrecht
Durch die Überwachung soll eine Identifizierung von Unruhestiftern gewährleistet sein. Das es aber auch die andere Seite gibt zeigt die aktuelle Kampagne von Amnesty International „Transparenz schafft Menschenrecht“. In dieser fordern sie aufgrund von zunehmender Polizeigewalt eine „Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Kampfmontur.“ Ebenfalls sollen Untersuchung gegen Polizisten später von Unabhängigen durchgeführt werden, denn nach Aussage von Amnesty verlaufen Ermittlungsverfahren gegen Polizisten oft schleppend und nur oberflächlich.
Weiterführende Links: http://www.amnestypolizei.de/
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