Immer wieder liefern sie Anlass zu Diskussionen: Überstunden. Müssen sie geleistet werden, sind sie zu vergüten oder in Freizeit abzugelten? Am häufigsten aber gibt es Streit um die Anzahl, denn die jede Stunde bedeutet für beide Seiten bares Geld. Jeden Arbeitnehmer einzeln zu kontrollieren fällt selbst in kleineren und mittelständischen Betrieben ohne elektronisches Zeiterfassungssystem schwer, finden Arbeiten außer Sichtweite eines Vorgesetzten statt, gelten ohnehin nur noch das Vertrauensprinzip oder Erfahrungswerte. Somit muss sich der Chef auf die Angaben verlassen, die der Mitarbeiter ihm regelmäßig vorlegt. Dass eine Dokumentation jeder einzelnen Mehrarbeitsstunde mit Tages- und Zeitangabe sowie Benennung der konkreten Tätigkeit zwingend erforderlich ist, um deren Bezahlung verlangen zu können, machte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz jetzt deutlich (Az.: 7 Sa 622/10).
Überstunden müssen belegt werden
Autor des Artikels : rechtkurzweilig
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