Überall wird geschnüffelt

Von Mark Petersen @der_aufschrei

Überall wird geschnüffelt

Posted by :Joern Petersen On : 1. November 2013 0

Category: Gesellschaft, Politik

Tags:Abhöraktionen, Fahndungsmethoden, Rechtsbruch, Telefonate

Fahnder stören sich nicht daran, vielfach Telefongespräche von Rechtsanwälten abzuhören. Dies ist etliche Male geschehen, doch nun kommt Widerstand auf. 

Telefonanschlüsse dürfen unter deutschen Recht nur nach strengen Voraussetzungen abgehört werden. wenn Anwälte oder sogenannte Berufsgeheimnisträger involviert sind, ist das Reglement noch strenger. So steht es in der Strafprozessordnung! Nun stellt sich heraus, dass dies Recht über Jahre hinweg schlicht missachtet wurde. Viele Gespräche zwischen Verteidigern und Beschuldigten wurden von Ermittlungsbehörden nicht nur abgehört, sondern aufgezeichnet und ausgewertet. So wurde als Beispiel 2009 das belanglose Telefonat des Berliner Anwalts Thomas Herzog mit seinem Mandanten protokolliert und gegen geltendes Recht über Monate hinweg aufbewahrt.

Empört reagiert nun nach Bekanntgabe der deutsche Anwaltsverein. Dies ist ein elementarer Verstoß gegen unseren Rechtsstaat. Ermittler und Polizei scheinen sich in letzter Zeit immer häufiger Rechte zu nehmen, die sie gar nicht besitzen. Der Berliner Strafverteidiger Stephan Schrage staunte nicht schlecht, als er kürzlich die Akten eines alten Verfahrens anforderte. Seitenweise konnte er seine eigenen Worte nachlesen, welche die Ermittler mehr als 10 Jahre lang aufbewahrt hatten. Er war aber nicht das einzige Opfer, was beschnüffelt wurde.
Die Staatsanwaltschaft räumt heute den Fall ein. erklärte aber, es beachte selbstverständlich den gesetzlichen Schutz der Anwälte. Dies muss bezweifelt werden! Für die Ermittler ist Abhören legitim, solange nichts brisantes besprochen wird, erklärte die Bundesanwaltschaft. Schließlich handelt es sich um rein organisatorische Gespräche mit Beratungscharakter, also ist es nicht so schlimm. Den Bundesgerichtshof überzeugt diese Denkweise allerdings nicht! Er bezeichnet solche Abhöraktionen generell als rechtswidrig. Es kommt nicht auf den Inhalt an, somit müssen diese Gespräche gelöscht werden. Es muss, hieß es von dort, auf geltendes Recht geachtet werden.

Damit steht der Bundesgerichtshof nicht alleine, viele Anwälte beklagen den willkürlichen Rechtsbruch viler Ermittlungsbehörden. Staatsanwaltschaften wissen genau, was sie tun und es wird dringend Zeit, dass geltende Gesetze beachtet werden. Wenn man dem Staat nicht trauen kann, wem dann?

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Joern Petersen

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