Über die Auswirkungen der Vergütungskürzung auf den Photovoltaik-Markt

Über die Auswirkungen der Vergütungskürzung auf den Photovoltaik-Markt

Quelle: Uwe Steinbrich / pixelio.de, http://www.pixelio.de/media/513303

Noch weiß keiner, wie sich die neuen Einspeisevergütungen für Photovolatik-Anlagen ab dem 01. April auf den Markt auswirken werden. Alle Aussagen, wie sich die Solarbranche ändern wird, sind bis jetzt reine Spekulation – genauso wie die Aussagen der Regierungsfraktionen letzte Woche im Bundestag, dass die positive Entwicklung der Solarbranche weiter gehen wird. Fakt sind bis jetzt allerdings zahlreiche Stornierungen von Aufträgen und die Verunsicherung der gesamten Wirtschaft in den Erneuerbaren Energien, wie der NDR, die Mitteldeutsche Zeitung oder das Unternehmen relatio PV berichten.

Was sich langfristig ändern wird, kann man heute noch nicht abschätzen. Die Aussagen reichen von einem völligen Zusammenbruch des Marktes bis hin zu einer realistischen Halbierung des deutschen Photovoltaikmarktes (Einschätzung im SMA-Blogbeitrag “Energiewende ohne Photovoltaik”).

Die Aussage von SMA könnte realistisch sein, aus zweierlei Gründen:

Zum einen haben die chinesischen Hersteller wenig Sorgen mit den reduzierten Vergütungssätzen und heizen den Preiskampf auf dem deutschen Markt noch weiter an, trotz eigener roter Zahlen. Sie sollen auch noch volle Lager haben, um Spielraum für weitere Preissenkungen zu haben.

Über den anderen Punkt habe ich auch schön öfters nachgedacht. Die Vergütungssätze liegen künftig unter dem Haushaltsstrompreis, der Strom aus einer eigenen Photovoltaik-Anlage ist somit günstiger als Strom aus der Steckdose. Das wird Photovoltaik wieder attraktiv machen für die Besitzer eines Eigenheimes. Auch Batterie-Speicher werden dadurch interessant, dass nicht die volle eingespeiste Strommenge vergütet wird.

Daher halte ich die Trendanalyse der Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V. für plausibel. Diese besagt im wesentlichen, dass die Netzparität und der Eigenverbrauch bei steigenden Strompreisen der Reduktion der Förderung entgegenwirken. Dabei sehe ich es nicht als negativ an, dass einige der Vorstandsmitglieder der FfE bei ENBW, EON oder RWE angestellt sind, wie in einem Beitrag des photovoltaik-guide.de hervorgehoben wird.

In der Pressemitteilung heißt es:

Simulationen zeigen, dass typische private Haushalte in Einfamilienhäusern mit einem Jahresverbrauch von 4.500 kWh und einer PV-Anlage von 4,5 kWPeak durch die gegebene Gleichzeitigkeit von PV-Erzeugung und Verbrauch 30 % des PV-Strom selbst verbrauchen können, ohne dass dafür Lastverschiebungen oder Speichersysteme notwendig sind. Der finanzielle Vorteil je erzeugte Kilowattstunde PV-Strom liegt somit nach der geplanten Kürzung bei 70 % EEG-Vergütung von 19,5 ct/kWh und 30 % Stromkostenersparnis von 23 ct/kWh, bei 20,55 ct/kWh.

Diese Mischvergütung von 20,55 ct/kWh – und nicht etwa die reine EEG-Vergütung von 19,5 ct/kWh – ist bei einer Bewertung der neuen EEG-Förderung zu berücksichtigen. Im Vergleich zur Vergütung von 24,43 ct/kWh und 8,05 ct/kWh Eigenverbrauchsvergütung für 30 % vor der geplanten Reduktion stellt die Mischvergütung eine Kürzung von 22,2 % dar. Eine starke Kürzung war wegen des deutlichen Überschreitens des Zielkorridors auf Grund einer offensichtlichen Überförderung gewünscht. Kritisiert wird an der geplanten Änderung des EEG insbesondere die sich durch die Förderkürzung einstellende vermeintliche Unterförderung und somit das komplette Erliegen des weiteren Ausbaus.

Abbildung 1:  Fortschreibung der Mischvergütung bis 2020

Abbildung 1: Fortschreibung der Mischvergütung bis 2020

Die weitere Entwicklung der für PV zu erzielenden Mischvergütung ergibt sich aus zwei gegenläufigen Trends. Zum einen soll für die Vergütung ab Mai eine Degression von 0,15 ct pro Monat festgelegt werden. Auf der anderen Seite wird die Mischvergütung zu 30 % durch den Strompreis bestimmt, für den in den nächsten Jahren ein weiterer Anstieg wahrscheinlich erscheint. In Abbildung 1 ist die Entwicklung der Mischvergütung bei der geplanten monatlichen Degression von 0,15 ct sowie einer jährlichen Steigerung des Strompreises für private Haushalte um 3,5 % grün dargestellt.

Wenn man von weiter sinkenden Kosten ausgeht, werden PV-Aufdachanlagen unter diesen Vorraussetzungen weiter wirtschaftlich sein. Bei anderen, größeren PV-Anlagen wird es schwieriger, da der Eigenverbrauch entfällt.

Das Problem an den Änderungen im EEG ist damit nicht mehr die Vergütung an sich, sondern der jährliche Zubaukorridor. Dieser Korridor bestimmt wie künftig die Vergütung ausfallen wird. Wenn der Korridor oder Ausbaurahmen wesentlich überschritten wird, dann ist mit weiteren Kürzungen der Vergütung zu rechnen. Nach diesem Korridor wird bis zum Jahr 2020 nur mit einem Ausbau von 18,2 GW auf dann 43 GW Photovoltaik geplant. Ich frage mich dabei, wie diese Zahlen festgelegt wurden, errechnet wurden sie wohl kaum. Damit unterscheidet man zu den bisherigen Angaben von knapp 52 GW im Leitszenario 2010 des BMU für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland.

Welche Ausbauziele für Photovoltaik hat die Bundesregierung noch? Oder erwartet man nur, dass der Preisverfall weiter vorangeht, um die Vergütung bald ganz streichen zu können? Was man sich auch fragen muss, ist warum größere Anlagen, die den Vorteil des Eigenverbrauchs nicht haben schlechter gestellt werden.


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