Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 3: Wer verkauft sonst noch Medikamente?

Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 3: Wer verkauft sonst noch Medikamente?

Reden wir mal über die „Konkurrenz“. Medikamente sind die Spezialität und das Wissensgebiet der Apotheke, sie sind nicht normale Konsumgüter. Trotzdem wird damit gehandelt – nicht nur in der Apotheke. Wer verkauft sonst noch Medikamente?

CH: Die Ärzte. In der Schweiz ist es teils erlaubt, dass die Ärzte selber die Medikamente verkaufen. Uneingeschränkte Selbstdispensation gilt in 14 Kantonen (AI, AR, BL, GL, SG, SZ, TG, LU, NW, OW, UR, ZG, ZH, SO). In 3 Kantonen herrscht ein Mischsystem: da dürfen es gewisse Ärzte eine Hausapotheke haben, wenn keine Apotheke in der Nähe ist (BE, GR, SH). In 9 Kantonen ist die ärztliche Medikamentenabgabe verboten: AG, BS, GE, FR, JU, NE, VD, VS, TI – wobei selbst da Ausnahmeregelungen existieren. Das ist übrigens in Europa und auch anderswo die Norm: es entspricht einer Gewaltentrennung: „Wer verschreibt, verkauft nicht.“

Versandhandel mit Medikamenten ist eigentlich verboten, es existieren allerdings spezielle Versandapotheken mit Erlaubnis. Einschränkung: es braucht bei jeder Abgabe ein Rezept, auch für OTC Arzneimittel und das Rezept muss von einem Arzt ausgestellt sein, der den Patienten persönlich gesehen hat.

Drogerien dürfen in abgelegen Gebieten ohne Apotheke einen Teil der Liste C Arzneimittel verkaufen – dafür braucht es eine Erlaubnis.

D: Es gibt keine Selbstdispensation in Deutschland, den Ärzten ist es verboten selber Medikamente zu verkaufen oder abzugeben.

Der Versandhandel ist erlaubt, für rezeptpflichtiges (mit Rezept) und OTC (ohne Rezept). Apotheken, die Versandhandel betreiben, brauchen dafür eine Zulassung.

Drogerien gibt es als solche nicht mehr, nur noch Drogeriemärkte. Diese dürfen keine Medikamente verkaufen, aber Arzneiprodukte ohne Zulassung … und davon gibt es immer mehr.

Ö: Bestimmte Ärzte in Österreich dürfen dispensieren: meist in kleinen Gemeinden mit Vorschrift, dass die nächste Apotheke weiter weg ist als 4 km.

Versandhandel ist erlaubt für Apotheken, aber nur für OTC (ohne Rezept).

In den Drogerien sind die laut Abgrenzungsverordnung freiverkäuflichen Arzneimittel erhältlich.


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