Pressekonferenz
BERLIN. (hpd) Genau heute vor einem Jahr wurde vom Deutschen Bundestag das »Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes« beschlossen. Heute trafen sich im Haus des Bundespresseamtes Journalisten mit Kritikern des Gesetzes.Christian Bahls von MOGIS e.V. erklärte gleich zu Beginn der Pressekonferenz, dass die Diskussionen über eine nichtmedizinisch indizierte Knabenbeschneidung noch nicht beendet sind. Gerade auch die Einstellung des Strafverfahrensgegen einen Mohel (Beschneider), der das Blut von der Wunde mit dem Mund abgesaugt haben soll (Metzitzah B’peh), durch die Berliner Staatsanwaltschaft, zeigt auf, dass hier noch viel Aufklärungsarbeit geleistet werden muss.
Auch andere der Podiumsgäste bezeichneten die Begründung der Staatsanwaltschaft als »fadenscheinig« und einen eklatanten »Rechtsbruch«. MOGIS e.V. fordert ein Ende jeder Beschneidung aus nichtmedizinischen Gründen und bei den medizinisch notwendigen eine bessere Prüfung, ob nicht durch andere Möglichkeiten als einer Vorhautampuation Hilfe gewährt werden kann.
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