Twitter-Bilder sind urheberrechtlich geschützt

Von Ptoalster @ptoalster

Die französische Presseagentur AFP musste schmerzlich erfahren, wie leicht man in die Urheberrechts-Falle tappen kann, wenn man sich nicht vorher absichert, wem die Rechte an einem Bild gehören. Der Fotograf Daniel Morel knipste 2010 ein paar spektakuläre Bilder vom Erdbebenunglück auf Haiti, die er auf Twitter postete. Von dort griff AFP zu und verbreitete die Bilder ohne Namensnennung und ohne Genehmigung. Das wird jetzt teuer.Ein amerikanisches Gericht (natürlich in Amerika, wo sonst?) verurteilte die Agentur AFP jetzt zur Zahlung von 1,2 Millionen Dollar, der Höchststrafe, die das US-Recht für derartige Fälle vorsieht. Der Fall hat in so fern Beduetung, weil das Gericht neben der Feststellung der Rechte an den Bildern von Morel auch entschied, dass die Verbreitung von Bildern in Form von Retweets urheberrechtlich unbedenklich und somit straffrei ist.

Das bedeutet, dass die Nutzerin Zukunft weiter fleißig Bilder via Twitter verbreiten können, auch ihre eigenen. Wenn aber die Bildagenturen die sozialen Netzwerke wie Facebook oder Twitter als kostengünstige Quelle für aussagekräftige Fotos nutzen wollen, sind sie gezwungen, sich vorher nach einer Genehmigung zu erkundigen.

Spiegel.de: Fotoagenturen müssen Millionen an Twitter-Nutzer zahlen