Tutorial: Touristen-Visum für Indien beantragen

Wer plant als Tourist nach Indien zu Reisen, benötigt dafür ein im Voraus ausgestelltes Touristen-Visum. Da ich den Prozess schon häufig durch laufen haben, findest du hier Hilfestellung und alle wichtigen Informationen. Ich erkläre die Schritte für deutsche Staattsbürger, die in Deutschland leben. Stand: Juli 2018. Alle Angaben ohne Gewähr. • Touristen-Visa (2 Versionen verfügbar, siehe unten) • Heibehandlungsvisa (Für Behandlungen im Krankenhaus, bei Ayurvedakuren beim Anbieter nachfragen.) • Studenten-Visa (Auch für Studium von Ayurveda, Yoga oder indischem Tanz bei entsprechenden Nachweisen möglich.) • Geschäftsvisa (Wichtig: ist keine Arbeitserlaubnis, siehe unten.) • Arbeitsvisa • Konferenzvisa • Journalistenvisa (Jeder Journalist muss dieses beantragen, auch wenn er/sie ganz privat einreisen will.) • Forschungsvisa • Projektvisa • Transitvisa (Berechtigt zu 72 Stunden Aufenthalt im Lande. Bietet sich an, wenn man z.B. aus Nepal kommt und nur zum Abflughafen zwecks Heimflug muss, da Nepal von weniger Fluglinien angeflogen wird. Ist übrigens etwas günstiger als das Touristenvisum). • Es gibt sogar Pilgervisa! Sonderregelungen gelten für Personen indischer Abstammung (OCIs) oder wer mit einem indischen Staatsbürger verheiratet ist oder ein gemeinsames Kind hat. Wer über Indien mit einem Zwischenstopp fliegt, im Flughafen bleibt und nicht in das Land einreist, benötigt kein Visum. Ich befasse mich hier vorrangig mit dem Touristen-Visum für deutsche Staatsbürger, auch wenn du hier einige hilfreiche Informationen zu anderen Visa erhältst.   1. Das Visum muss immer im Voraus beantragt werden. Deutsche können nicht ohne Visa nach Indien einreisen. 2. Visa können nur online beantragt werden. Die Papierform wurde abgeschafft. In den Agenturen gibt es Automaten, an denen der Antrag alternativ ausgefüllt werden kann. Der steht in einem separatem Raum, es ist keine Hilfe vom Personal zu erwarten. Manche Reisebüros bieten dieses bei Reisebuchung als kostenpflichtige Dienstleistung an. 3. Eine postalische Abwicklung (Post/Kurier) ist möglich, dauert länger und es fallen Versandkosten an (auch für die Rücksendung). 4. Alle Visaanträge/Visaformulare sind auf Englisch. 5. Das Visum ist ab Ausstellungsdatum, nicht ab tatsächlichem Einreisetermin in Indien gültig. 6. Visaanträge bzw. die Abgabe der Reisepässe können nicht mehr bei den Botschaften sondern bei Agenturen gestellt werden. In Deutschland ist der Indo German Consultancy Services (IGCS) zuständig. 7. Botschaften und Agenturen haben an indischen Feiertagen geschlossen. 8. Alle Visa sind kostenpflichtig (außer OCI-Berechtigte). 9. Die erforderlichen biometrischen Fotos haben ein (US-)Sonderformat (siehe unten). Es gibt zwei Arten von Touristen-Visa: 1.) 60 Tage gültige e-Touristen-Visa (eTV): • Muss mindestens 4 Tage im Voraus online bestellt und bezahlt werden. • Es ähnelt dem Visa on Arrival (Visa bei Ankunft), muss aber online im Voraus beantragt werden. Daher hat man es in eTV umbenannt. Es soll u.a. die Einreise für Last-Minute-Touristen erleichtern. Das eigentliche Visum erhält man dann bei der Einreise am indischen Flughafen. • Wird nur bei Einreise an folgenden Flughäfen erteilt: Ahmedabad, Amritsar, Bengaluru, Chennai, Cochin, Delhi, Gaya, Goa, Hyderabad, Jaipur, Kolkata, Lucknow, Mumbai, Tiruchirapalli, Trivandrum, Varanasi. • Kann max. zwei mal pro Jahr beantragt werden. • Berechtigt zur einmaligen Einreise (single entry – siehe unten). • Folgende Nationalitäten dürfen ein eTV beantragen: [Info-Link] 2.) Das (klassische) Touristen-Visa, welches seit April 2017 für bis zu ein Jahr gültig ist. Auch dieses muss man im Voraus online beantragen – was ich hier ausführlich erkläre: 1. Reisepass: mindestens noch 180 Tage ab geplanter Einreise gültig, mit zwei freien Seiten. Bedruckte, bereits bestempelte und die letzte Seite (U3) Seiten zählen nicht mit. 2. Zwei gleiche Fotos im Format 5 x 5 cm (US-Format, Anforderung siehe unten). 3. Online ausgefülltes Antragsformular als Audruck. 4. Visagebühren   Die einzureichenden Fotos müssen biometrisch und in den Abmessungen 5 x 5 cm sein. Dieses ist ein amerikanisches Format und ist leicht erhältlich. Im Onlineantrag kann das Foto auch hochgeladen werden. Mehr zu den Anforderungen hier: PDF-Download.   Das Visa wird nicht mehr bei der indischen Botschaft beantragt! In Deutschland erfolgt die Beantragung über den Indo German Consultancy Services (IGCS) in Hamburg oder Frankfurt direkt vor Ort oder per Post/Kurier (und Übenahme der Kurierkosten). Das Visa muss immer zuerst online beantragt werden, danach geht man mit dem Reisepass zur IGCS.   Der komplette Prozess ist auf Englisch. Wenn du dir bei Begriffen unsicher bist, schlage lieber in einem Online-Wörterbuch nach, bevor du Fehler machst. Ich empfehle Leo und Linguee. Auf der Seite von IGCS gibt es einen Link mit einer deutschen Ausfüllhilfe. Visaanträge die mehrere Monate vor Abflug gestellt werden, könnten abgelehnt werden. Also lieber ein Abflugdatum in den nächsten 4 Wochen wählen. Man soll ja erst das Visum beantragen und danach erst den Flug buchen. Wo die Namen von Vater und Mutter abgefragt werden, gebe ich immer den Vor- & Nachnamen an. Etwas ungewöhnlich erscheint vielleicht die Angabe nach einer Person im Heimatland. Dort gibt man üblicherweise Familienangehörige an. Diese sollte vermutlich keine mitreisende Person sein. Ein enger Freund tut’s auch. Bei der Anschrift im Ausland gebe dein erstes Hotel oder Gästehaus an. Solltest du als Backpacker reisen, suche dir im Vorwege ein Gästehaus raus und gib dessen Anschrift an. Vor der Landung in Indien erhältst du von der Fluggesellschaft ein Formular, wo du dieses auch angeben musst. Info: Der Visaantrag kann in schwarz/weiss ausgedruckt werden. Das Online Antrags-System hat einige Macken: • Tippe niemals ein Datum per Tastatur ein! Nutze immer das Kalendersymbol. • Der Antrag muss zügig ausgefüllt werden, ansonsten wirft dich das System raus! Auch wenn man am Eingang eine Email angegeben hat, ist alles weg. Also am besten alles parat haben (Pass, Flugticket, Anschrift einer zuständigen Person, letzte bereiste Länder, Anschrift in Indien, etc.). Alternativ kann man immer am Ende der einzelnen Seiten speichern und abbrechen. Ist im Endeffekt einfacher als jedes mal von vorne anzufangen.   Ich rate zur Beantragung von multiple oder double Entry. Wenn dein Visum auf single Entry (einmalige Einreise) ausgestellt ist, verfällt es, sobald du aus Indien ausreist, egal ob über Land, Wasser oder Flug. Es ist dann auch unerheblich, wie lange dein Visa gültig war/ist. Es kann ja immer etwas passieren, vom einer schweren Erkrankung bis zum Todesfall zu Hause. Wer eine mehrmonatige Reise geplant hat, könnte mit einem double oder multiple entry Visa problemlos wieder einreisen und die Reise fortsetzen.   Nein, niemals!. Als Tourist gibt es absolut keine Verlängerungsmöglichkeit. Es dopht ein Gefängnisausfenthalt! Du musst das Land verlassen. Die meisten reisen nach Nepal oder Sri Lanka. Derzeit gibt es für Deutsche keine Pflicht, sich länger als 1 Tag im Ausland aufzuhalten, bis man wieder einreisen darf. Diese Regelung gab es in der Vergangenheit! Nach Ablauf des Visa musste man mindestens 2 Monate im Ausland bleiben, bevor man wieder nach Indien einreisen konnte. Man wollte damit u.a. verhindern das Ausländer letztlich doch in Indien leben. Warum das nicht gewollt ist? Weil Indien sich fragt, wie ein Ausländer sich finanzieren kann, wenn er keine Einnahmen hat, da er ja keine Arbeitserlaubnis hat. Bei schwerer Krankheit frage vor der Ausreise beim FRRO India nach.   Nicht wundern, aber man darf mit einem Jahresvisa trotzdem durchgehend nur 180 Tage in Indien bleiben, danach muss man ausreisen. Man darf sofort am nächsten/selben Tag wieder einreisen und braucht dann kein neues Visa, sofern man ein immernoch gültiges Multi-Entry Visa hat. Der Hintergund dieser Regelung ist, das man verhindern will, das jemand in Indien (illegal) arbeitet oder dort durchgehend lebt. Denn wenn jeman länger als ein halbes Jahr in Indien bleibt, fragt sich die Regierung, wie die Person sich wohl finanziert. Um illegalen Geschäften vorzubeugen, wurde diese Regel eingeführt. Hinweis: Wer wie ich, jedes Jahr nach Indien reist, wird kein Problem bekommen, noch ein gültiges Visa im Reisepass zu haben und bereits ein neues zu beantragen. Beispiel: Visa erteilt am 01.12.2017 ist gültig bis 30.11.2018. Im Winter 2018 will man aber schon im November nach Indien und kann problemlos ein neues 1-Jares-Visa beantragen. Dieses Visa wird nur mit besondere schriftlicher Begründung und Bonitätsnachweis (z.B. Kontoauszüge) erteilt. Doch auch dieses hat einen Haken: man muss bereits nach 90 Tagen wieder ausreisen. Diese lohnt sich also eher für Menschen, die öfters nach Indien fliegen, aber nicht eine volle Saison dort verbringen.   Durch das Ausgliedern an die Agentur dauert die Bearbeitung heute erheblich länger. Früher reichte man den Pass morgens ein und konnte ihn am selben Tag nachmittags abholen. Bei persönlicher Antragsstellung muss man heute mindestens mit 5 – 7 Werktagen rechnen, bei postalischer entsprechend länger. Tipp: Ich rufe immer vorher an und frage, wie lange die aktuell brauchen. Wenn gerade Festival-Saison in Indien ist, haben die erheblich mehr zu tun. Beachte auch eventuelle indische Feiertage, an denen nicht gearbeitet wird! Da das Visum in den Reisepass eingeklebt wird, muss der Pass bei der Agentur persönlich oder per Post/Kurier eingereicht werden. Die Agentur leitet den Pass, Zahlung und Antrag an die Botschaft weiter, die dann das Visum erteilt (dafür werden 3 Konsular-Arbeitstage gerechnet, die auf der Website angegeben werden). Wenn das Visum erteilt wurde, wird der Pass an die Agentur zurück gesendet, wo du ihn dann abholen kannst. Du erhältst eine Email, wenn das Visum abholbereit ist. Es gibt auch Notfall-Visaanträge, die nur 3 Arbeitstage dauern. Dieses kostete 2016 einen Aufschlag von ca. € 40. Auf der Website wird ausdrücklich gesagt: „Express-Visa werden ausschließlich in medizinischen Notfällen oder Todesfällen ausgestellt, welche durch ein ärztliches Schreiben nachzuweisen sind. Die Aussage: „Ich habe für heute Mittag einen Flug gebucht und brauche jetzt ein Visum.“ ist kein ausreichender Grund für ein Expressvisum.“ In der Praxis kann das aber in der Hochsaison ganz anders aussehen. Mit wurde es ohne Umwege angeboten, aber das ist kein Garant! Mehr unter: www.igcsvisa.de   Ja, die Erteilung eines Visums liegt im alleinigen Ermessen des indischen Konsulats. Gründe können z.B. unvollständig oder falsch ausgefüllte Anträge sein. Die gezahlten Gebühren würden man dann nicht erstattet bekommen. Ich persönlich kenne aber niemanden, dessen Antrag jemals abgelehnt wurde.   Das 60 Tage eTV kostet US$ 80,- pro Person (wurde im Juli 2018 erhöht). Es fallen ca. 2,5% Gebühren für die SBI-Zahlung über die State Bank of India an. Durch das Outsourcing in die IGCS-Agenturen, und die Verlängerung der Gültigkeit auf 1 Jahr kostet das Touristen-Visa für deutsche Staatsbürger inkl. IGCS-Fee derzeit EUR 111,50. Mehr unter: www.igcsvisa.de   Nein! Du läufst Gefahr deinen Urlaub auf dem Polizeirevier zu verbringen. Dein Pass wird eingezogen und somit kannst du nicht weiter Reisen und riskierst für die Zukunft ein Einreiseverbot zu bekommen. Nur weil andere es trotzdem tun und noch nie damit Probleme hatten, würde ich es nicht tun. Das ist wie hierzulande illegale Schwarzarbeit und strafbar! Die lokalen Politiker entscheidet heute so und morgen anders. Soll heißen, was jahrelang funktioniert hat, kann von heute auf morgen sehr streng gehandhabt und kontrolliert werden. Ein Beispiel: Es gab in Goa einen erfolgreichen englischen Yogalehrer. Der hatte Yogakurse mit täglich über 20 Teilnehmern. Die Inder nahmen Notiz davon und zeigten ihn bei der Polizei an. Der Yogalehrer hat vermutlich eine fette Strafe gezahlt und ich habe ihn seit dem nie wieder in Indien gesehen. Wichtig: Selbst ein Business-Visa (Geschäftvisum) ist keine Arbeitserlaubnis! „Geschäftsvisa werden an Reisende ausgegeben, die nach Indien reisen um geschäftliche Möglichkeiten zu erkunden, Produkte einzukaufen bzw. zu verkaufen, ein Unternehmen zu gründen oder bestehende Geschäftsbeziehungen zu pflegen.“ Mit „Verkaufen“ ist nicht der Verkauf auf einem Markt oder in einem Shop gemeint sondern der internationale (Groß-)Handel. Gemeint sind Geschäftsleute, die z.B. für Messebesuche und Handelskontakte einreisen. Ein Business-Visa berechtigt zum Austausch von Visitenkarten und Abschluss von Handelsverträgen. Mehr nicht. Das erkennt man auch an den für das Geschäftsvisa erforderlichen Unterlagen: Ein formelles Schreiben der entsendenden Firma, welches über Dauer, Zweck der Reise und die Kostenübernahme informiert. Eine formelle Einladung der Indischen Firma, welche über Dauer und Zweck der Reise informiert. Kopie des Handelsregisterauszug der Indischen Firma.   Nein! Entgegen der gängigen Meinung ist die Arbeit als Volunteer bei einer Charity/NGO (Hilfsorganisation) zum Beispiel für Straßenkindern mit einem Touristen-Visa nicht erlaubt. Auch darfst du nicht als Yogalehrer/in oder anderes arbeiten, egal ob du dafür Geld nimmst oder nicht. Auch hier riskierst du den Einzug deines Reisepass sowie ein zukünftiges Einreiseverbot. Sicherlich fallen auch Projekte wie Arbeiten gegen Unterkunft und Verpflegung unter dieses Verbot.     Der Anjuna-Fleamarket in Nord-Goa lebte davon, dass hier neben Indern, Tibetern und Nepalesen auch...

Quelle


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