Hintergrund der Auswärtsposse war die falsche Behauptung der Turboquerulantin, dass unser Mandant ein Massaker im Amtsgericht Nienburg angedroht hatte und so wurde wegen des hartnäckigen Verstoßes gegen die Verpflichtung, auf Facebook das Posting "ja heute war Gerichtsverhandlung ... mit Polizeiaufgebot/Polizeikontrolle und 2 Polizeibeamte waren im Gerichtssaal anwesend, da A. Boecker ein Massaker im Gericht angedroht hatte ...die Entscheidung wird erst am 06.07. verkündet..." zu entfernen, ein angemessenes Ordnungsgeld in dreifacher Höhe des nicht ermäßigten Heimspieltarifs beschlossen.
Anschließend war ich etwas über das Ausbleiben der üblichen sinn- und begründungslosen sofortigen Beschwerde gegen den Ordnungsgeldbeschluss enttäuscht, aber mein kurz aufflackernder Missmut wurde umgehend durch einen nicht minder sinnlosen Einspruch gegen das Versäumnisurteil vom August 2016 weggewischt, so dass ich in Kürze darüber berichten kann, aus welchen Gründen das im vergangenen Jahr gefällte Versäumnisurteil nunmehr aufrecht erhalten bleibt. Denn die mündliche Verhandlung im März 2017 war vom persönlichen Erscheinen der Turboquerulantin höchstselbst und ihren drolligen Räuberpistolen geprägt. Ich bin mir sicher, dass der souverän wirkende Amtsrichter im Urteil deutliche Worte an den pummeligen Wirbelwind aus Niedersachsen richten wird, die ich natürlich auch den Lesern nicht vorenthalten werde.399e16cb3e0f46acbcf4115bbc1a48ef