Turboquerulantin - Knast schützt nicht vor Ordnungsgeld

Erstellt am 14. Februar 2018 von Ralf Moebius @bitlaw
Auch während der besinnlichen Knasttage über den Jahreswechsel 2017/2018 mahlten die Mühlen der Justiz beständig weiter und so hat unsere tapfere Protagonistin auch während ihrer Knastzeit einen kleinen Nachschlag erhalten, der es ihr im Jahre 2018 erlaubt, ein weiteres Mal die Vorzüge des Frauenvollzugs in der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta zu genießen.
Man darf nicht vergessen, dass durch den selbstlosen Einsatz der Turboquerulantin auch die Rechte der Frauen im Vollzug gestärkt werden, denn Frauen sind als Inhaftierte im Vergleich zu Männern stark unterrepräsentiert. Ihr Anteil in deutschen Gefängnissen beträgt lediglich 5 % und weil der Frauenvollzug in Deutschland deshalb weitestgehend als Anhängsel in Form von untergeordneten Abteilungen größerer Männeranstalten stattfindet, ist jede neue Insassin in Vechta ein weiterer Beleg für den Bedarf an frauengerechten Haftbedingungen.
Der neue Knastgutschein wurde vom Amtsgericht Nienburg für die Fortdauer der Beleidigung "Kanalratte" überreicht, nachdem sich Niedersachsens erfolgreichste Enthüllungsjournalistin die andauernde Verwendung dieser Wortschöpfung in einer ihrer Reportagen trotz des Erlasses einer einstweiligen Verfügung und eines ersten Ordnungsgeldbeschlusses nicht verkneifen konnte. Ob es der Turboquerulantin nach ihrem Gefängnisaufenthalt gelingt, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne rechtswidrige Äußerungen zu führen, kann derzeit natürlich noch nicht gesagt werden.399e16cb3e0f46acbcf4115bbc1a48ef