TSJC-Urteil: Es darf wieder Spanisch gesprochen werden im öffentlichen Dienst in Katalonien!

Von Almabu

Ein Arzt am Krankenhaus „Johannes XXIII“ in Tarragona hatte 2012(!) das Gericht angerufen und am 9. Dezember 2015(!) Recht bekommen! Warum musste dies eine Privatperson tun?

Worum es in diesem Prozess ging:

Die Generalitat de Catalunya hatte in ihrem CAT-SEP-Fanatismus verbindliche Anweisungen mit Namen „Protokoll des Sprachgebrauchs im öffentlichen Gesundheitssektor in Katalonien“ und „ Protokoll des Sprachgebrauchs für die Generalitat und den öffentlichen Sektor“ herausgegeben, die eine verbindliche Katalan-Pflicht in der Kommunikation zwischen Bürgern/Patienten und Amtsträgern/Ärzten durchsetzen sollten.

Was für Mitteleuropäer unglaublich und wie aus dem Tollhaus klingt, sollte für alle Menschen in Katalonien bittere Regel werden. Es sei hier nur kurz daran erinnert, daß eine Mehrheit aller Katalanen im Alltag Spanisch spricht und nur eine Minderheit exklusiv Katalanisch spricht, was immer die CAT-SEP’s dazu auch deliieren mögen!

Der klagende Arzt hatte schlicht festgestellt, daß diese Anweisungen sowohl der spanischen Verfassung als auch des katalanischen Estatuts widersprächen und das Oberste Katalanische Gericht TSJC folgte ihm nach „kurzen“ 3(!) Jahren.

Die CAT-SEP’s wollten schlicht mit allen Mittel den Gebrauch des Castellano verhindern:

Sie ordneten also an, intern und extern ausschließlich in Katalan zu kommunizieren, egal ob mündlich (direkt, telefonisch, per Megaphon) oder schriftlich!

Dabei gingen sie bis ins Detail:
Egal, wer die Konversation beginnt, sie hat in Katalan zu erfolgen!

Wenn der Kunde/Bürger zwar in Spanisch antwortet, aber durch seine Antwort erkennen lässt, daß er Katalan versteht, wird mit Katalan weiter gemacht!

Wenn der Kunde/Bürger um den Gebrauch der spanischen Sprache bittet, soll dieser durch langsames Sprechen, einfache Sprache, durch Übersetzung einzelner Worte, durch Zeichensprache und durch Kritzeleien um jeden Preis vermieden werden!

Es soll eher auf Fremdsprachen wie Englisch, Französisch, Deutsch und nonverbale Kommunikation wie Zeichensprache und Pantomime ausgewichen werden, als auf Castellano!

Da dieses Urteil keine Revision mehr zu lässt, wurde es mit sofortiger Wirkung rechtskräftig. Es wurde der katalanischen Autonomieregierung Anfang Januar 2016 mitgeteilt. Sie hat bis heute nicht darauf reagiert, außer man nimmt die Abwesenheit der beiden höchsten Nationalkatalanisten Puigdemont und Forcadell bei der Amtseinführung des neuen TSJC-Präsidenten als Antwort!