Trotz Beschäftigung benötigen Zuwanderer Sozialleistungen, sie bleiben steuergeldfinanziert

Trotz Beschäftigung benötigen Zuwanderer Sozialleistungen, sie bleiben steuergeldfinanziertGanz stolz verkündete die herrschende Politik gegen Ende des vergangenen Jahres das die Beschäftigungsquote aus den Hauptherkunftsländern Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien im September 2018 bei 31,6 Prozent lag. Ein toller Erfolg zu dem auch der Arbeitgebepräsident Ingo Kramer gratulierte und meinte: Die Integration in den Arbeitsmarkt funktioniert hervorragend und die Einwanderer bilden eine Stütze der Wirtschaft.

Doch nach einer kleinen Anfrage der AfD sieht die Bilanz nun doch nicht mehr so positiv aus, denn es war schließlich nur wichtig in den Medien eine für die Bevölkerung zufriedenstellende Nachricht bereitstellen zu können. Die Auslegung der Art der Beschäftigung ist ganz anders zu verstehen und hat mit einer eigenständigen Versorgung für sich selbst und der Familie nur noch sehr wenig zu tun. Als Beschäftigung dient so ziemlich alles, Hauptsache es wird irgendetwas gemacht. So reichen schon 4 Stunden Arbeit pro Monat aus, es muss nur gegen Entgeld geschehen und eine Meldung zur Sozialversicherung erfolgen. Diese Person gilt dann nicht mehr als arbeitslos. Ebenso gelten Ausbildungsverhältnisse und Beschäftigungen in Behindertenwerkstätten oder in Freiwilligendiensten als in Arbeit stehend. Die Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme, einem berufsbezogenen Sprachkurs oder einem Integrationskurs wird ebenfalls als anrechenbare Beschäftigung gewertet.

Wenn diese Auslegung jetzt richtig betrachtet wird, machen 31,6 Prozent irgend etwas und 68,4 Prozent gar nichts. Von den 31,6 Prozent der in Beschäftigung stehenden Zuwanderern erhalten höchstwahrscheinlich fast alle Aufstockungszahlungen bis zum Erreichen der Grundsicherung und die in Kursen befindlichen die vollen Hartz-4 Bezüge, sowie es die übrigen 68,4 Prozent ebenfalls erhalten. Kostenlose Wohnungen müssen bei dieser Art der Beschäftigungsauslegung wohl noch zu 100 Prozent den Einwanderern zur Verfügung gestellt werden. Somit hat sich der Begriff von der Auslegung einer Beschäftigung, gegenüber früher, schon gewaltig geändert. Ursprünglich hatte Beschäftigung auch ein bisschen mit Eigenversorgung, ohne zusätzlichen Erhalt von Sozialleistungen, zu tun und nicht nur irgendeine Tätigkeit, egal wie geartet und bezahlt.

Ein junger Deutscher muss mindestens 10 Jahre lang eine Schule besuchen und anschließend eine 3jährige Ausbildung absolvieren um das heutige Mindestmaß einer beruflichen Qualifikation zu erreichen. Wie sollen Zuwanderer die keine deutsche Sprache beherrschen, keine passende Ausbildung für den deutschen Arbeitsmarkt besitzen, teilweise überhaupt keine Schule besuchten und in vielen Fällen sogar Analphabeten sind, in nur 2 bis 3 Jahren Deutschland Aufenthalt eine Arbeitsstelle ausüben können die eine Eigenversorgung zulässt? Um so etwas zu glauben muss man total der grünen Ideologie verfallen sein und außerhalb jeglicher Realität leben. Ideologie frisst den Verstand auf, aber noch sind nicht alle mit den grünen Virus befallen um jegliche Werbung der Merkel-Regierung auch tatsächlich zu glauben.

Es ist in der veränderten Welt eben nicht mehr alles so einfach zu verstehen, besonders wenn das Grüne ideologische Gedankengut absolut keinen Platz im Kopf finden will.

AfD-Anfrage über Beschäftigung: Jobwunder durch Flüchtlinge findet nicht statt

Die Beschäftigungsquote unter Staatsangehörigen der acht Hauptherkunftsländer von Asylbewerbern seit 2015 lag im September 2018 bei 31,6 Prozent, so die Bundesanstalt für Arbeit. Die Bundesregierung freut sich über einen Zuwachs im Jahresvergleich.


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