Die neue Verordnung macht aber Sinn, denn sie soll die Ausbreitung der sogenannten „Legionellen“, die vor allem in größeren Wohnungsanlagen, aber auch in immer bevölkerungsärmeren Gebieten verstärkt auftauchen können, verhindern. Vor dem Hintergrund, dass in unserer Region immer weniger Menschen leben und viele Gebäude überdimensionierte Trinkwasseranlagen haben, ist dies durchaus eine nicht zu unterschätzende Gefahr.
Kontrollen möglich
Die neue Trinkwasserverordnung nimmt alle Beteiligten, also die Wasserwerke, die SHK-Betriebe und nun besonders auch die Vermieter in die Pflicht. Die Anlagen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und regelmäßig überprüft werden. Zudem kann eine jährliche Probenahme die unbedenkliche Qualität des Wassers dokumentieren. Erfahrungen haben gezeigt, dass nach dem Bau eines Hauses das Thema Wasserqualität oft keine Rolle mehr spielt und es auch keine Kontrollen gab. Das ändert sich nun. Vermieter müssen damit rechnen, dass die Einhaltung der Verordnung vor Ort von den Behörden überprüft werden. Was für vermietete Gebäude verpflichtend gilt, ist aber auch für selbstgenutztes Wohneigentum ratsam. Schließlich soll das Trinkwasser auch in privaten Haushalten den Status als Top-Lebensmittel behalten.