Trier, Polizeieinsatzleitung und Landesbeauftragter für den Datenschutz stimmen Videoüberwachungskonzept ab

Nach eingehender Prüfung und gemeinsamer Erörterung stellten Polizeieinsatzleiter Jürgen Schmitt und der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Edgar Wagner, am Donnerstag, 12. April, das abgestimmte Videokonzept in Trier vor. „Das Konzept trägt sowohl den Sicherheitsüberlegungen der Polizei Rechnung als auch den bestehenden datenschutzrechtlichen Anforderungen“, so Wagner.

Jürgen Schmitt unterstrich bei dem gemeinsamen Pressetermin, dass sich die Polizei in Zusammenhang mit der Videoüberwachung öffentlicher Plätze der Problematik bewusst war, dass es hier zu einer Vermischung von Pilgern, Einkäufern und Touristen kommen wird. Dies wurde bei der polizeilichen Planung von Anfang an berücksichtigt mit dem Ziel, einerseits die größtmögliche Freiheit der Pilger, Besucher und Einkäufer zu garantieren und andererseits die Sicherheit zu gewährleisten.
Im Ergebnis entstand ein mehrstufiges Konzept, das nach intensiven Erörterungen mit dem Landesbeauftragen für den Datenschutz wie folgt aussieht:
In der Stadt werden aus Anlass der Heilig-Rock-Wallfahrt außerhalb des Doms insgesamt drei Videoüberwachungskameras eingesetzt und mit einer entsprechenden Hinweisbeschilderung verbunden. Kamera 1 lässt den Blick auf den Domfreihof und in die Sternstraße zu.
Kamera 2 befindet sich im Bereich der Dominformation und bildet die Liebfrauenstraße und Teile des Domfreihofs ab. Beide Kameras werden im Aufnahme-Modus betrieben, d.h. die anfallenden Bilder werden gespeichert. Die Löschung dieser Aufnahmen erfolgt, sofern keine sicherheitsrelevanten Vorkommnisse festgestellt werden, bereits am Ende des jeweiligen Einsatztages.
Kamera 3, die den Bereich des Hauptmarktes im Fokus hat, läuft im so genannten Monitoring-Verfahren, d.h. die Aufnahmen werden nicht aufgezeichnet, sondern lediglich zu einem Beobachtungsmonitor übertragen. Erst wenn es Besorgnis erregende Verdichtungen im Anreiseverhalten gibt oder andere Gefahren erkennbar werden, erfolgt eine Aufzeichnung.
Darüber hinaus besteht bei bedeutsamen Sicherheitsstörungen die Möglichkeit, eine Kamera einzusetzen, die von der Südallee aus auf den Palastgarten als zentralem Veranstaltungsort im Rahmen der Heilig-Rock-Wallfahrt gerichtet ist. Diese Kamera ist im Normalfall ausgeschaltet.

Alle Kameraüberwachungen sind grundsätzlich im Übersichtsmodus angelegt, d.h. sie liefern zunächst Übersichtsbilder, auf denen Einzelpersonen nicht identifiziert werden können. Bei besonderen Vorkommnissen können jedoch bestimmte Bildausschnitte vergrößert (Zoom) und Standbilder angefertigt werden. Dies ermöglicht gegebenenfalls die Identifizierung einzelner Personen. Beides wird, wie auch sonstige Zugriffe auf Kamerafunktionen, umfassend protokolliert, so dass die Nutzung des Video-Systems nachvollziehbar wird und kontrolliert werden kann. Im Übrigen wird bei den Kameras das so genannte „Privacy Masking“ eingesetzt. Hierbei werden bestimmte Bildbereiche unscharf dargestellt und damit der Einblick in angrenzende Geschäfts- oder Privaträume ausgeschlossen. Auf Anregung des Datenschutzbeauftragten werden zur Erhöhung der Transparenz im Rahmen der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit exemplarische Übersichtsbilder der Überwachungskameras auf der Homepage des Polizeipräsidiums Trier im Internet veröffentlicht. Diese Aufnahmen verdeutlichen, dass keine Identifizierung einzelner Personen möglich ist.
Wagner und Schmitt betonten anlässlich des gemeinsamen Termins, dass das vorliegend skizzierte Konzept fünf Tage nach Beginn der Wallfahrt, wenn erste Erfahrungen über Besucheraufkommen, Pilgerverhalten und die Auswirkung paralleler Veranstaltungen vorliegen, einer erneuten Bewertung unterzogen werden soll.
Dabei sind konzeptionelle Veränderungen in beide Richtungen denkbar, d.h. sowohl eine Ausweitung der Videoüberwachung, wenn die Erkenntnisse auf mögliche Gefährdungen hinweisen, als auch eine weitere Reduzierung. Polizeieinsatzleiter Schmitt unterstrich noch einmal, dass alle Beteiligten von einem friedlichen Verlauf der Wallfahrt ausgehen. Anderweitige Erkenntnisse liegen derzeit nicht vor. Dennoch muss sich die Polizei im Interesse der Sicherheit der Menschen umfassend auf besondere Einsatzlagen vorbereiten. Eine Einstellung nach dem Motto „…es wird schon nichts passieren“, wäre grob fahrlässig und ist in der heutigen polizeilichen Einsatzplanung nicht denkbar.

Diese Auffassung wird vom Landesbeauftragten für den Datenschutz geteilt. Das Videoüberwachungskonzept der Polizei stellt nur eine – wenn auch wesentliche – Maßnahme des polizeilichen Sicherheitskonzepts dar.

Polizeipräsidium Trier



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