Trennungskinder: Kürzung von Unterkunftskosten ist rechtswidrig

Erstellt am 8. Februar 2017 von Kanzasblog

Im Februar 2016 hat das Bundessozialgericht klargestellt, dass der Wohnbedarf eines Kindes nicht teilbar ist. Dies hat besondere Bedeutung für Trennungskinder im SGB-II-Leistungsbezug, die regelmäßig bei dem umgangsberechtigten Elternteil übernachten. Diesen Kindern wurde für Zeiten, in denen sie sich nicht in der Hauptwohnung aufhielten, die Unterkunftskosten anteilig gekürzt. Diese Praxis der Jobcenter ist rechtswidrig. Es besteht für mindestens 1 Jahr rückwirkend ein Anspruch auf Nachzahlung.

siehe auch: »Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.2.2016, B 4 AS 2/15 R