Trauerfeiern können manchmal schon gefährlich sein…

Trauerfeiern können manchmal schon gefährlich sein…

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Also so was geht ja wohl gar nicht, ich Chemnitz haben am Jahrestag der Ermordung des Chemnitzer Bürgers Daniel H. durch einen friedfertigen, syrischen Asylanten ein paar Verwandte, Bekannte und Arbeitskollegen des Mordopfers eine als Trauerfeier getarnte, rechtsradikale Demonstration abgehalten, die nicht ordnungsgemäß angemeldet war und demzufolge laut Stadtverordnung von der Chemnitzer Polizei umgehend aufgelöst wurde.

Den mit Blumen und Kerzen bewaffneten NAZIS wurde hinsichtlich des von der rechtsradikalen Gruppierung als Treffpunkt missbrauchten Tatorts sofort Platzverweise erteilt und sie wurden auch darauf hingewiesen, dass bei einer Veröffentlichung von Fotos und Videos von dem Polizeieinsatz sofort Strafanzeigen gegen die NAZIS erstattet würden. Parallel dazu fand in der Chemnitzer Jacobikirche ein Gottesdienst statt, an dem sich Angehörige sämtlicher christlicher Konfessionen beteiligen und dabei nicht das Mordopfer, sondern die armen Flüchtlinge betrauerten, die anlässlich der nicht stattgefundenen Hetzjagden in Chemnitz psychisch gnadenlos und brutal vergewaltigt worden seien und immer noch darunter leiden.

In Kenntnis dessen, dass zumindest in Chemnitz eine Trauerfeier für Opfer von ausländischen Mördern als staatsgefährdende Straftat angesehen wird kann man Menschen, die ebenfalls einen Angehörigen, einen Freund, oder einen Arbeitskollegen verloren haben, der von einem Ausländer ermordet wurde nur davor warnen, öffentlich um das Opfer zu trauern, denn dies ist nach Angaben der Chemnitzer Polizei eine Straftat, weil der Täter ein Ausländer ist und öffentliche Trauerbekundungen demzufolge Seitens der Behörden als strafbarer rechtsradikaler Rassismus gewertet werden müssen.

Wenn Sie das „Glück“ haben, dass sie in einem Ort wohnen, in dem Sie nicht sofort als NAZI eingestuft werden, wenn Sie um ein, oder auch um mehrere Mordopfer trauern, die von „friedliebenden“ ausländischen Killern umgebracht wurden, sollten Sie sich darüber freuen und dies keinesfalls öffentlich publik machen, weil sonst die Polizisten, die nichts gegen die Teilnehmer an der Trauerfeier unternommen und sie auch nicht beim Verfassungsschutz als rechtsradikale Subjekte gemeldet haben, mit beruflichen Konsequenzen rechnen müssten.

Die sicherste Methode, sich dagegen zu schützen, dass Ihre rechtsradikale Trauer vor den Augen des Gesetzes verheimlicht bleibt ist der Weg in einen Beichtstuhl, denn der Priester, bei dem Sie beichten, dass Sie an einer staatsfeindlichen Trauerfeier teilnehmen wollen, darf Ihre Aussage aufgrund des Beichtgeheimnisses nicht verpetzen, aber ganz sicher bin ich mir da auch nicht mehr.


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