Trauer oder Freude über heutige Schlagzeilen wie: "Euro-Hilfen sind verfassungsgemäß", "Bundesverfassungsgericht billigt EU-Rettungsschirm" oder "Verfassungsgericht weist Klagen gegen Euro-Rettung ab"?

"Beschwerde zurückgewiesen. Bundesverfassungsgericht billigt EU-Rettungsschirm" titelt heute z. B. FAZ.net.
Soll ich, als Eurealist, und folglich als ein massiver Gegner der europäischen Rettungspakete, Rettungsschirme, ESFS, ESM und wie sie auch immer heißen mögen (und ganz besonders als Gegner der Griechenland-Hilfe!) mich darüber nun ärgern? Nein!
Zwar mache ich nun nicht gerade Luftsprünge vor Freude; aber obwohl ich ein geschworener Feind unserer Euromantiker und Eurobonditen bin, verspüre ich dennoch eine gewisse Erleichterung über das Urteil.
Die Verfassungsrichter haben gut daran getan, die Entscheidungsfreiheit der Politik nicht über Gebühr einzuschränken. Sie haben Recht, wenn sie sagen:
"Wie viele Schulden Deutschland verkraften könne, liege im Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers, 'den das Bundesverfassungsgericht zu respektieren hat'. Das Gericht können sich 'nicht mit eigener Sachkompetenz an die Stelle des Gesetzgebers setzen'."
Im Rahmen einer Gewaltenteilung darf sich die Judikative nicht zur heimlichen Beherrscherin des Landes aufschwingen; ohnehin sind mir Entscheidungen wie aktuell jene des Europäischen Gerichtshofs zum 'Gentechnik-Honig' äußerst suspekt. Die Justiz ist tendenziell eher konservativ, was ich angesichts der ohnehin allzu ausgeprägten Konservationsfreudigkeit in unserer Gesellschaft für ausgesprochen schädlich halte.
Und ganz generell versuche ich, konsequent zu denken. In Rahmen einer solchen Vorgabe kann man sich nicht einerseits freuen (oder erhoffen), dass das Gericht eine Maßnahme ablehnt/aufhebt/verbietet, so man andererseits selbst der Meinung ist, dass diese Entscheidung der Politik vorbehalten bleiben muss. Wenn unsere politische Klasse (fast) ausschließlich aus Hosenscheißern besteht, haben wir halt ein Problem, das wir Bürger selbst korrigieren müssen; da können wir uns nicht zurücklehnen mit der Attitüde "lass das mal die Gerichte machen".
Im Übrigen haben die Verfassungsrichter ja doch einige Pflöcke eingeschlagen, die uns (freilich nur in den geeigneten politischen Konstellationen) vor dem Allerschlimmsten bewahren könnten. Sie fordern eine substantielle Mitwirkung des deutschen Parlaments an den Entscheidungen und verlangen, dass Deutschland nicht gegen seinen Willen von den anderen europäischen Partnerländern zu bestimmten Aktionen gezwungen werden kann (meine Hervorhebungen):
"Die Hilfspakte müssen - so die obersten Richter - klar definiert sein und den Parlamentariern die Möglichkeit zur Kontrolle und auch zum Ausstieg geben. ..... Es reiche nicht aus, dass der Bundestag die Rahmenbedingungen beschließe und die Regierung dann bei der konkreten Ausgestaltung nur noch den Haushaltsausschuss informiere. Vielmehr dürften Hilfen künftig nur dann gewährt werden, wenn der Ausschuss vorher ausdrücklich zugestimmt habe. „Jede ausgabenwirksame solidarische Hilfsmaßnahme des Bundes größeren Umfangs“ müsse vom Bundestag im Einzelnen bewilligt werden, heißt es im Urteil. Auch bei der praktischen Verwendung der Mittel müsse ausreichender parlamentarischer Einfluss gesichert sein. ..... Erneut findet sich ein klares Nein gegen Mehrheitsentscheidungen in der EU, bei denen Deutschland überstimmt werden könnte und gezwungen wäre, gegen seinen Willen zu handeln."
Und eine ernste Mahnung haben sie der Politik ebenfalls mit auf den Weg gegeben:
"Die Vergemeinschaftung von Staatsschulden berge ein hohes Risiko für die Eigenverantwortung, urteilten die Richter."
Weitere Informationen zur Vorgeschichte der Entscheidung und zur generellen Linie des BVerfG in Sachen Deutschland - Europa enthält der heutige FAZ-Kommentar "Urteil über Euro-Rettung. Wider die Entleerung der deutschen Staatsgewalt" von  Reinhard Müller.


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