Tötungsdelikt am 21.07.2012 in Sinzig Erstmitteilung -

Tötungsdelikt am 21.07.2012 in Sinzig Erstmitteilung -2070 Js 41214/12- Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt gegen einen in Sinzig wohnhaften 42-jährigen Deutschen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags zum Nachteil seiner 43-jährigen Ehefrau. Nach den bisherigen Erkenntnissen kam es am frühen Morgen des 21.07.2012 zu einem Streit zwischen dem Beschuldigten und seiner Ehefrau, in dessen Verlauf er seiner Ehefrau massive Hieb- und Stichverletzungen insbesondere im Kopfbereich zufügte.

Nach den ersten Ergebnissen der zwischenzeitlich durchgeführten Obduktion haben die Verletzungen zum Tod durch Verbluten geführt. Nachdem ein Arbeitskollege der als äußerst zuverlässigen geltenden Getöteten diese am 21.07.2012 bei der Polizei als vermisst gemeldet hatte, konnte im Rahmen der anschließenden umfangreichen polizeilichen Ermittlungen am Bahnhof in Remagen das Fahrzeug der Getöteten aufgefunden werden, in dessen Kofferraum der Beschuldigte die Leiche abgelegt hatte.

Der Beschuldigte hat die Tat gegenüber der Polizei bestritten und angegeben, seine Frau nachts schwer verletzt im Schlafzimmer vorgefunden zu haben. Trotz seiner Rettungsversuche sei sie verstorben. Aus Angst vor Repressalien habe er ihre Leiche sodann aus der Wohnung verbracht und in ihrem Auto versteckt. Bei der Ermittlungsrichterin hat der Beschuldigte keine Angaben gemacht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungsrichter am 22.07.2012 Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags erlassen. Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.

Weitere Auskünfte können zurzeit nicht erteilt werden, um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden. Zudem könnten durch die Bekanntgabe weiterer Details schutzwürdige private Interessen verletzt werden. Die Staatsanwaltschaft behält sich alle Presseauskünfte vor. Sobald weitere Informationen bekannt gegeben werden können, werden Sie über den Newsmailer informiert. Sie können die Pressemeldung auch sofort nach Einstellen unter www.justiz.rlp.de – Presse – einsehen. gez. Gandner, Oberstaatsanwalt



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