Leerverkäufe von Finanztiteln und von Indizes, in welchen die genannten Finanztitel enthalten sind, dürfen nur zum Zweck der Absicherung von Positionen zugelassen werden. Die Regelung gilt sowohl für das börsliche Kassageschäft und den außerbörslichen Handel, als auch für den Handel verbriefter und an einer Börse gelisteter Derivate.
Leerverkaufsgeschäfte in den genannten Finanztiteln und Indizes (siehe Anlagen 1 und 2), die ausschließlich zu Spekulationszwecken abgeschlossen werden, unterliegen den Regularien und sind demzufolge nicht erlaubt!
Wir bitten Sie, dies bei Ihren Geschäften zu berücksichtigen.