Todos nach der Geburt

Eine Geburt ist eine wunderbare Sache. Allerdings ist eine Geburt auch mit vielen vielen Pflichten und Todos verbunden. Dummerweise fallen viele dieser Amtwege und Meldungen in eine Zeit, in der man absolut keinen Kopf für so etwas hat. Als frischgebackene Mutter hat man tatsächlich andere Sorgen und auch so mancher Vater ist mit der neuen Situation gut ausgelastet. Der heutige Beitrag soll den werdenden Eltern helfen, sich auf die Zeit nach der Geburt, so gut es geht vorzubereiten. Zwar schläft der kleine Erdenbürger in der ersten Zeit recht viel, wer aber glaubt, dass deshalb ausreichend Zeit vorhanden ist um alles in aller Ruhe zu erledigen und sich erst nach der Geburt mit den anstehenden Aufgaben beschäftigt, dem muss ich leider sagen, dass er damit falsch liegt. Ich selber habe vier Kinder zur Welt gebracht und kann versprechen, dass es normalerweise ganz anders wird, wenn das Kind da ist. Besser also, man verlegt alles, was möglich ist, in die Zeit vor der Geburt.

Was Du heute kannst besorgen…

Ein alter Spruch empfiehlt, nichts auf morgen zu verschieben. Bei den ToDos nach der Geburt ist das zwar nicht für alles möglich, aber man kann sich zumindest einen Schlachtplan zurechtlegen. Schwangerschaftsdemenz ist die eine Sache. Dummerweise geht sie nahtlos in die Stilldemenz um. Während man also, von der postnatalen Depression gebeutelt, mit wunden Brustwarzen, Wochenfluss in beeindruckenden Mengen und einer Figur, die an einen Schneemann im Frühling erinnert, daheim sitzt, darf man nicht erwarten, dass man die erste Wahl für organisatorische Aufgaben ist. Abgesehen davon, dass man körperlich eingeschränkt ist, emotional starken Schwankungen unterworfen ist und gerade einen neuen wichtigen Menschen in seinem Leben kennenlernt, ist man nämlich auch noch ziemlich vergesslich. Hormone bestimmen Dein Handeln und Denken und hier liegt der Fokus nicht auf srukturiertem Denken und koordiniertem Handeln. Die Hormone sorgen dafür, dass das Baby im Mittelpunkt steht und Du Dich nur darauf konzentrierst. Wer klug ist, nutzt also das dritte Trimester nicht nur für den Nestbau, sondern auch mit Erstellung von Todo-Listen. Nach der Geburt könnte es dafür zu spät sein.

Entscheidungen und Amtswege

Die Todos nach der Geburt kann man erst dann erledigen, wenn das Kind geboren ist. In vielen Fällen braucht man dafür die Geburtsurkunde. Andere Dinge, die man erledigen muss, nachdem das Kind da ist, müssen wohlüberlegt und entschieden werden. Die Anerkennung der Vaterschaft, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, die Entscheidung für eine Krankenkasse und die Variante, in der man das Elterngeld beziehen möchte, sind solche Dinge. Dafür braucht man Zeit, sollte sich informieren und alles vorbereiten, was man später braucht.

Vaterschaft

Unter den Todos nach der Geburt ist die Vaterschaftsanerkennung eine Ausnahme. Man kann sie tatsächlich schon während der Schwangerschaft erledigen. Am einfachsten geht man mit dem Mutterpass, in dem der voraussichtliche Geburtstermin vermerkt ist, den Ausweisen und den Geburtsurkunden gemeinsam zum Standesamt, oder zum Jugendamt. Auch das gemeinsame Sorgerecht kann man vor der Geburt beantragen. Beides noch während der Schwangerschaft zu erledigen macht Sinn. Auch über den Nachnamen des Kindes kann man sich schon frühzeitig Gedanken machen. Innerhalb eines Monats nach der Geburt muss man es spätestens beim Standesamt bekannt geben. Ist die Vaterschaft anerkannt und geteiltes Sorgerecht beantragt, darf der Vater auch dann, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, alle Amtwege für das Kind erledigen. Das entlastet die Mutter im Wochenbett.

Die Krankenversicherung

Das Deutsche Versicherungssystem sieht vor, dass man unter bestimmten Umständen zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen kann. Sind beide Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV, dann wird auch das Kind beitragsfrei mitversichert. Mit der Geburtsurkunde wird bei der Krankenkasse der Mutter, oder des Vaters ein Antrag auf Familien-Krankenversicherung gestellt. Hier muss man sich die Leistungen der jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen ansehen. Damit wird das Kind beitragsfrei bei einer der Kassen mitversichert. Unter Umständen lohnt sich auch ein Wechsel der Krankenkasse, um bessere Leistungen für das mitversicherte Kind zu bekommen.

Ist ein Elternteil privat krankversichert, dann ist es etwas komplizierter. Die gesetzliche Krankenkasse wird das Kind in der Regel nicht mitversichern. Allerdings muss das Kind auch nicht verpflichtend bei derselben Krankenkasse versichert werden, wie der privat versicherte Elternteil. Damit steht das gesamte Angebot und die unterschiedlichen Leistungen der PKV zur Auswahl. Ein Vergleich lohnt sich. Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind rund 95% der Leistungen gleich. Bei den privaten Krankenkassen gibt es teilweise erhebliche Unterschiede in den Leistungen, den Beiträgen und dem Selbstbehalt. Ist der Vater bei der Axa, dann kann man den Nachwuchs trotzdem bei der Hallesche Kind versichern und alle Angebote miteinander vergleichen. Das braucht Zeit, die man nach der Geburt nicht mehr hat. Hat man sich vorher bereits entschieden muss man nur noch die Geburtsurkunde abwarten und kann direkt nach der Geburt die Versicherung abschließen.

Das Elterngeld

Beim Elterngeld gibt es verschiedene Varianten. Zusammen mit dem Vater kann man 14 Monate Elterngeld beziehen. Dabei muss jeder Elternteil mindestens 2 Monate das Elterngeld beziehen. Abgesehen davon kann man die 14 Monate aufteilen, wie man will. Etwa die ersten beiden Monate zu zweit und dann 10 Monate nur die Mutter, oder nur der Vater. 7 Monate Vater und Mutter, oder ein paar Monate zuerst der eine, dann der andere. Wie auch immer, es ist kompliziert und muss gut überlegt werden. Auch kann man die Elternzeit ausweiten und den halben Bezug über die doppelte Zeit bekommen. Wichtig ist, dass Du rechtzeitig, also vor der Geburt, Deinem Arbeitgeber Bescheid gibst. Auch der Vater muss das rechtzeitig erledigen. Den Antrag kann man dann, zusammen mit einer Geburtsurkunde, der Bestätigung der Versicherung und des Arbeitgebers und noch ein paar anderen Dokumenten abgegeben werden. Weil es viele Varianten gibt, lohnt es, sich beraten zu lassen. Der Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hilft bei der Entscheidung. Den Antrag selbst kann man erst nach der Geburt stellen.

Amtswege

Hat man die wichtigen Entscheidungen, die Vaterschaft, die Versicherung und das Elterngeld getroffen, dann kann ma in aller Ruhe die Geburt abwarten. Danach gibt es dann eine Reihe von Behördengängen und Formalitäten, die man erledigen muss. Hier eine Liste der einzelnen Punkte, die Du normalerweise nach der Geburt erledigen musst.

ToDos nach der Geburt

Hier eine Liste der Dinge, die Du nach der Geburt erledigen musst. Welche Dokumente Du dafür brauchts habe ich bewußt nicht detailiert angeführt, da sich das ja später einmal ändern könnte.

Sorgerecht

Ich habe es zwar weiter oben schon beschrieben, aber trotzdem hier nochmal für diejenigen, die direkt zu dieser Liste gesprungen sind. Bereits während der Schwangerschaft kann man das gemeinsame Sorgerecht beantragen, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Dazu muss auch die Vaterschaft anerkannt werden. Damit darf der Vater alles für das Kind erledigen.

Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde wird im besten Fall direkt von der Klinik beantragt. Ansonsten muss man innerhalb einer Woche nach der Geburt zum Standesamt.

Mutterschutz

Die Geburt muss dem Arbeitgeber der Mutter bekannt gegeben werden. Am besten man erkundigt sich bereits während der Schwangerschaft an wen und in welcher Form die Meldung erfolgen muss. Für 8 Wochen ist die Mutter danach im Mutterschutz und darf nicht arbeiten.

Krankenversicherung

Mit der Geburtsurkunde wird die Krankenversicherung des Kindes beantragt. Ob man eine gesetzliche, oder eine private Krankenversicherung braucht und welchen Anbieter man wählt, sollte bereits vor der Geburt entschieden werden.

Elterngeld

Der Antrag auf Elterngeld muss nach der Geburt erfolgen. Man kann es direkt online beim Bundesministerium beantragen.

Einwohnermeldeamt

Ist das Kind am Standesamt gemeldet worden, also die Geburtsurkunde erstellt, wird es meist automatisch an das Einwohnermeldeamt gemeldet. Erfolgt das nicht automatisch durch das Standesamt, muss ein Elternteil das erledigen. Bei der Gelegenheit kann man gleich einen Ausweis für das Kind beantragen.

Steuer

Zuletzt kann man sich noch Gedanken über die steuerlichen Entlastungen der Elternteile machen. Hier findet sich eine Übersicht.

Planung

Vor der Geburt hat man deutlich mehr Ruhe, als wenn das Kind erst einmal da ist. Niemand würde auf die Idee kommen, das Kinderzimmer erst nach der Geburt einzurichten. Genausowenig darf man auch die wichtigen Entscheidungen rund um die Amtsweg in den ersten Tagen, nicht einfach aufschieben. Eine ordentliche Liste mit den Todos nach der Geburt ist eine wichtige Maßnahme um nichts zu vergessen, keine Fristen zu versäumen und trotzdem entspannt in das neue Leben als Eltern zu starten!


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