Todeszelle statt Hotelzimmer

Für viele (junge) Reisende gehören Drogen aller Art zu einer gelungenen Party scheinbar einfach dazu. Während das Kiffen vieler Orts legal ist, spielt man anderswo mit seinem Leben. Im südostasiatischen oder arabischen Raum ist es überhaupt kein Problem, sich mit allen möglichen Rauschmitteln zu versorgen, billig dazu. Aber: Wer sich dort auf Reisen mit Drogen abgibt, tauscht schnell ein Hotel-Zimmer gegen eine Todeszelle!
Der Handel mit harten Drogen wird in Singapur zwingend mit dem Tode bestraft. Oberhalb bestimmter Reinheitsgrade und Rauschgiftmengen wird schon bei bloßem Besitz der Handel mit Drogen unwiderlegbar vermutet. Selbst wer unterhalb dieser Grenzen bleibt, muss mit bis zu 30 Jahren Freiheitsentzug und/oder 15 Stockschlägen rechnen. Jahrzehnte Haft kommen in Südostasien für viele Europäer der Todesstrafe gleich ... Als Drogenhändler gilt meist schon, wer 15 Gramm (!!) Haschisch bei sich führt! Gemessen an der Bevölkerungszahl führt kein Staat der Welt mehr Hinrichtungen durch als der kleine Stadtstaat Singapur. Hier geht die Justiz genauso scharf gegen Ausländer ins Gericht wie gegen Einheimische. Innerhalb der letzten Jahre wurden mindestens drei ausländische Staatsbürger in Singapur exekutiert.
Wie die jüngsten Hinrichtungen in Indonesien zeigen, geht man auch in diesem Backpacker-Paradies rigoros gegen Drogenhändler und -Konsumenten vor. Ebenso hart werden Drogendelikte auch in China bestraft.
Auch bei einer Full Moon Party auf Koh Phangan ( Thailand) ist Vorsicht geboten: Polizisten in Zivil machen regelrecht Jagd auf ausländische Kiffer - das kann sehr teuer werden und zieht oft auch ein Einreise-Verbot (mitunter lebenslang) nach sich. Es wurden auch schon Fälle bekant, wo Polizei und Dealer gemeinsame Sache zum Nachteil von Kiffern machten. Auf Drogenhandel steht in Thailand ebenfalls die Todesstrafe! Auch das Land des Lächelns kann zum Horror werden, wenn man Gesetze missachtet.
Todeszelle statt HotelzimmerIm schönen Malaysia gelten alle, die mit mehr als 50 Gramm Drogen aufgegriffen werden als Schmuggler! Ihnen droht automatisch die Todesstrafe. 200 Gramm Marihuana oder 15 Gramm Heroin reichen aus, mit dem Henker Bekanntschaft zu machen. 70 Prozent der Todesurteile in Malaysia werden wegen Drogenschmuggels verhängt. Jährlich werden mehr als 100 Todesurteile (auch gegen ausländische Touristen!) ausgesprochen. Die Strände von Langkawi (Foto) sind schön und partytauglich - Drogenkonsum jedoch lebensgefährlich.
Gar nicht harmlos (wenngleich nicht todeswürdig) sind auch Kiffer-Feten, Opium-Pfeifchen oder das beliebte "happy meal" (Speisen mit Marihuana oder Magic Mushrooms) in Laos. Nicht selten kommt es vor, dass Backpacker mit angeblichem Drogenbesitz erpresst werden und sich teuer "freikaufen" müssen. Eine große gesundheitliche Gefahr geht zudem von gestreckten künstlich hergestellten Drogen aus, deren Inhaltsstoffe allen möglichen Dreck enthalten. In Laos kosten Verstöße 500 Dollar (und mehr) - wer nicht zahlen kann, macht schnell Bekanntschaft mit dem sehr ungemütlichen Gefängnis!
Drakonische Geldstrafen werden inzwischen auch in Kambodscha verhängt. Eine durch und durch korrupte Polizei tut ein Übriges - ebenso wie im Nachbarland Vietnam. Auf den Philippinen droht nicht mehr die Todesstrafe - aber wer mit mehr als fünf Gramm Drogen erwischt wird, riskiert lebenslange Haft.
Todeszelle statt HotelzimmerWer es partout nicht lassen kann, auf Reisen Drogen zu konsumieren, sollte sich eingehend mit den nationalen Gesetzen beschäftigen. Da ich gerade aus Amsterdam zurückgekommen bin:
Es sollte auch bei Landsleuten angekommen sein, dass man nach einem Joint nichts am Lenkrad verloren hat und die Einfuhr von Haschisch verboten ist. Wer unbedingt seinen Führerschein riskieren möchte: Zoll & Polizei freuen sich stets über "Kundschaft" ...
Btw: Auch Khat ist nach deutschen Recht kein Kavaliers-Delikt. Die Blätter des Khat-Strauchs sind die Volksdroge im schönen Jemen. Khat gibt es aber auch z. B. in Kenia, dem Oman oder in Äthiopien. Zwar berauscht Khat längst nicht so wie manch andere Droge, dennoch ist die Einfuhr kein Kavaliers-Delikt. Wie Marihuana, Haschisch, Kokatee, Kokablätter und Opium zählt die Pflanze zu den Betäubungsmitteln. Die Einfuhr ist untersagt.

Finger weg von Drogen auf Reisen!

Wer nicht unfreiwillig zum Rauschgift-Kurier werden möchte, ist gut beraten, bei JEDEM Ortswechsel sein Gepäck penibel zu durchsuchen. Besonders wichtig ist das, wenn ein Grenzübertritt ansteht. So viel Zeit muss sein! Wer für Dritte etwas transportiert ist entweder unheimlich dämlich oder lebensmüde.
PS: Auch Unwissenheit, Gutgläubigkeit und Leichtsinn schützen vor (drakonischen) Strafen nicht ( Beispiel). Wer sich in Gefahr begibt, kann darin umkommen!

Todeszelle statt Hotelzimmer

Schreibender vielreisender Backpacker und Reisemobilist


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