Todesstrafe für Blasphemie gefordert

180px Robert.Spaemann Todesstrafe für Blasphemie gefordert

Robert Spaemann, Foto: Wikipedia

Der Philosoph Robert Spaemann ist der Meinung, dass es an der Zeit ist, Blasphemie mit dem Tode zu bestra­fen. Nachdem bereits Martin Mosebach die Auffassung ver­trat, dass der § 166 des Strafgesetzbuches viel zu sel­ten Anwendung fin­det, haut Spaemann noch tie­fer in die glei­che Kerbe1 :

Gott als höchs­ter Gesetzgeber wird durch Über­tre­tung sei­ner Gebote belei­digt. Diese Beleidigung muss geahn­det wer­den, und zwar, wo es direkt um die Person Gottes geht, durch die höchste Strafe, das heißt die Todesstrafe.

Im rest­li­chen Artikel erklärt er, dass die armen, unter­drück­ten Christen in Deutschland das Maul nicht weit genug auf­rei­ßen, wenn sie sich in ihren “reli­giö­sen Gefühlen” ver­letzt sehen:

Nur noch die moham­me­da­ni­sche Religion genießt den Schutz des Gesetzes, nicht die christ­li­che. Denn Christen rea­gie­ren auf Beleidigung nicht mit Gewalt, Muslime aber wohl…

Also – so schluss­fol­gere ich aus sei­nen Worten – wird es Zeit, end­lich auch den Christen Terror zu ermög­li­chen. Doch lei­der kön­nen

Christen, der Lehre Jesu ent­spre­chend, auf Unrecht, das ihnen geschieht, nicht mit Gewalt ant­wor­ten.

Also muss der Staat her. Denn da Christen bit­te­res Unrecht geschieht, wenn man ihre Religion belei­digt und diese wie­derum nicht in der Lage sind, sich zur Wehr zu set­zen, muss der Staat diese Aufgabe über­neh­men.

Christen ver­ste­hen sich als Menschen, denen Gott die höchste Wirklichkeit ist, bei der es um Tod und Leben geht. Christsein schließt die prin­zi­pi­elle Bereitschaft ein, das Bekenntnis zu Gott und zu Jesus mit dem Tod zu bezah­len – aller­dings mit dem eige­nen Tod, nicht mit dem eines ande­ren. Darum hat der Tatbestand der Blasphemie in unse­rem Strafrecht kei­nen Platz. Nicht um Gott geht es im säku­la­ren Recht, son­dern um Menschen, um Menschen aller­dings, denen es um Gott geht. Gott braucht nicht geschützt wer­den. Er ist es, der schützt. Geschützt wer­den aber müs­sen Menschen, denen es um Gott geht, Menschen, die an Gott glau­ben. Sie sind es, die durch Religionsbeleidigung belei­digt wer­den, und zwar schwe­rer und tie­fer als durch Beleidigung ihrer eige­nen Person.

Wer einen Absatz wie den vor­he­ri­gen nicht ver­steht, kann offen­bar der Logik die­ses Mannes nicht fol­gen. Ich hatte damit auch einige Schwierigkeiten; ich kann nicht begrei­fen, dass der Mann das wirk­lich ernst meint.

Meint er aber:

Gott ist ihnen [den Christen] hei­lig. Ein Staat, der seine Bürger nicht gegen die Verunglimpfung des­sen, was ihnen das Heiligste ist, schützt, kann nicht ver­lan­gen, dass diese Menschen sich als Bürger ihres Gemeinwesens füh­len.

Das nenne ich “Aufruf zum Ungehorsam” gegen den Staat. Damit macht Spaemann das Gleiche wie der Rabbi Yitshak Ehrenberg, der vor lau­fen­der Kamera seine Mitgläubigen dazu auf­rief, gegen das Gesetz zu ver­sto­ßen.

Nic

PS: Ich möchte gern wis­sen, wel­che Drogen der Mann nimmt.

  1. http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/robert-spaemann-zur-blasphemie-debatte-beleidigung-gottes-oder-der-glaeubigen-11831612.html

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