Titandioxid als UV-Filter in Sonnenschutzmitteln

EU-Kommission hat Änderung der Kosmetikverordnung beschlossen

Titandioxid wird schon lange in Sonnenschutzmitteln als mineralischer Sonnenschutzfilter eingesetzt. Die EU-Kommission hat nun eine Änderung in der Kosmetikverordnung beschlossen, der zufolge der UV-Filter Titandioxid in Nanoform bis zu einer Menge von 25 Prozent in kosmetischen Mitteln zugelassen ist. Allerdings sind Sprays mit Treibgas von dieser Regelung ausgenommen, da Nanopartikel beim Spühen eingeatmet werden und in die Lunge gelangen können.

Als Nanopartikel gelten Teilchen mit einer Größe bis zu 100 Nanometern. Bei einem Nanometer handelt es sich um den millionsten Teil eines Millimeters. Seit 2013 besteht eine Kennzeichnungspflicht für Kosmetika. Die Risiken für Mensch und Umwelt sind in der Forschung umstritten. So vermuten Wissenschaftler, dass Titandioxid als Nanoteilchen sich schädlich auf Wasserlebewesen auswirken können. Was die Gefahren für die Menschen betrifft, ist es strittig, ob Nanoteilchen die Hautbarriere durchdringen können. Durch Tierversuche gilt es als gesichert, dass Nanopartikel in Sprayform freigesetzt eingeatmet werden können.

Foto: Thorben Wengert /pixelio.de


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