Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung Vorsorge

Von Hausfrauentipps @hausfrauentipps

Von einem Tag auf den anderen kann das Berufsleben vorbei sein - So kann man vorsorgen. Ein Unfall oder eine schwere, vielleicht sogar lebensbedrohliche Erkrankung können dazu führen, dass der bisherige Beruf nicht mehr oder nur noch stundenweise ausgeübt werden kann. Wer sich nicht entsprechend versichert hat, muss plötzlich mit viel weniger Geld auskommen. Doch was kann da eigentlich passieren?

Das ist für Arbeitnehmer wichtig

Arbeitnehmer, die ihre berufliche Tätigkeit wegen einer Krankheit nicht mehr wahrnehmen können, gelten als arbeitsunfähig. Das gilt auch, wenn eine Weiterarbeit dazu führen würde, dass sich die Erkrankung verschlimmert. Sie erhalten dann in der Regel für sechs Wochen von ihrem Arbeitgeber weiterhin Lohn oder Gehalt. Nach dieser Zeit oder wenn es in Ausnahmefällen keine Entgeltfortzahlung gegeben hat, erhalten Arbeitnehmer bis zu 78 Wochen Krankengeld. Es wird für dieselbe Erkrankung gezahlt, die innerhalb von drei Jahren auftritt. Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoeinkommens, aber höchstens 90 % des Nettoeinkommens. Sollte ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit der Grund für die Arbeitsunfähigkeit sein, zahlt der jeweilige Träger der Unfallversicherung ein Verletztengeld. Es ist mit 80 % des Bruttogehalts etwas höher als das Krankengeld und auf das regelmäßige Nettogehalt begrenzt. Beide sind als Lohnersatzleistungen zwar steuerfrei, werden aber in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen. Durch diese indirekte Berücksichtigung des Kranken- oder Verletztengeldes kann sich die Steuerschuld erhöhen.

Wenn Arbeitnehmer keinem Erwerb mehr nachgehen können, erhalten sie von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente. Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn jemand nur noch unter drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Sofern es möglich ist, täglich zwischen drei und sechs Stunden zu arbeiten, handelt es sich um eine teilweise Erwerbsminderung. Wichtig ist, dass mit der Erwerbsminderung gemeint ist, nicht nur im erlernten oder ausgeübten, sondern in jedem Beruf nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten zu können. So wird z. B. geprüft, ob eine Frisörin noch in der Lage ist, eine Tätigkeit als Kassiererin oder im Büro zu übernehmen. Die Latte, um eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen, liegt also sehr hoch.

In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es zwar noch den Begriff der Berufsunfähigkeit, die Berufsunfähigkeitsrente ist jedoch zum 1. Januar 2001 für fast alle Arbeitnehmer weggefallen. Unter einer Berufsunfähigkeit versteht der Gesetzgeber, wenn die Erwerbstätigkeit eines Versicherten aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung in seinem Hauptberuf weniger als sechs Stunden pro Tag beträgt. Ist das Arbeiten im bisherigen Hauptberuf nicht mehr möglich, wird vom Rentenversicherungsträger geprüft, ob dem Versicherten eine andere Arbeit zugemutet werden kann, die seinem Leistungsvermögen und seiner Ausbildung entspricht. Es spielt aber keine Rolle, ob es für die gefundenen Alternativen auch tatsächlich freie Arbeitsplätze gibt, sondern ob überhaupt solche Arbeitsplätze auf dem Arbeitsmarkt angeboten werden. Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, haben bei einer gesetzlichen Berufsunfähigkeit einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Ein Versicherter, der bei der Beantragung beispielsweise einer halben Erwerbsminderungsrente 40 Jahre alt ist und jährlich 30.000 Euro brutto verdient hat, kann nach dem Abzug der Sozialabgaben ( Krankenkasse, Pflegeversicherung) mit etwas mehr als monatlich 400 Euro rechnen.
Fazit für Arbeitnehmer: Die Erwerbsminderungsrente ist so niedrig, dass man seinen Lebensunterhalt damit nicht bestreiten kann. Das Problem verschärft sich, wenn Versicherte nur eine halbe Erwerbsminderungsrente bekommen. Bei einer halben Erwerbsminderungsrente kann der nächste Weg in die Arbeitsagentur führen. Mit einer vollen Erwerbsminderungsrente können die meisten Rentner wegen ihrer angeschlagenen Gesundheit gar keine Tätigkeit mehr ausüben und deshalb auch keine zusätzlichen Einnahmen erarbeiten. Um nicht in eine solche Armutsfalle zu geraten, sollte so früh wie möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Sie sichert die Arbeitnehmer mit einer monatlichen Rentenzahlung ab.

Das müssen Beamte wissen

Rechtlich gesehen können Beamte nur dienstunfähig werden. Wie es dann weitergeht hängt davon ab, wie lange sie dienstunfähig bleiben. Das Beamtenrecht unterscheidet in eine vorübergehende (wie z. B. bei einer Grippe oder einem Knochenbruch) und in eine dauernde Dienstunfähigkeit. Wenn die Dienstunfähigkeit innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate dauert, beauftragt die Dienstbehörde in der Regel einen Amtsarzt, um die Dienstunfähigkeit des Beamten feststellen zu lassen und eine Prognose über seine künftige Einsatzfähigkeit einzuholen. Dann entscheidet sie, ob sie den Beamten woanders einsetzt oder in den Ruhestand versetzt. Sofern ein Beamter auf Lebenszeit mindestens fünf Dienstjahre abgeleistet hat, steht ihm ein Ruhegehalt zu. Beamte auf Probe können nur mit einer Versorgung rechnen, wenn sie während der Ausübung ihres Dienstes dienstunfähig geworden sind. Ganz schlecht trifft es in so einem Fall Beamte auf Widerruf, also Anwärter und Referendare, die sich noch im Vorbereitungsdienst befinden: Sie werden entlassen und rückwirkend für die letzten Dienstjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.


Hilft Beamten eine Berufsunfähigkeitsversicherung weiter?

Das ist nicht so einfach zu beantworten. Eine Dienstunfähigkeit ist etwas anderes als eine Berufsunfähigkeit. Wenn Beamte eine „normale" Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, bekommen sie daraus kein Geld, wenn sie dienstunfähig werden. Der Vertrag muss unbedingt eine Dienstunfähigkeitsklausel („Beamtenklausel") enthalten, damit dienstunfähige Beamte eine Versicherungsleistung erhalten. Diese Klausel setzt eine Berufsunfähigkeit ausdrücklich der beamtenrechtlichen Dienstunfähigkeit gleich. Deshalb muss der Versicherte auch keinen speziellen medizinischen Nachweis erbringen, um die vereinbarte monatliche Rentenzahlung zu erhalten.

Ist die Dread-Disease- Versicherung eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Mit einer Dread-Disease-Versicherung sind schwere Krankheiten oder Krankheitsereignisse wie z. B. Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall abgesichert. Psychische und orthopädische Erkrankungen werden hingegen kaum oder gar nicht berücksichtigt. Sie sind es aber, die besonders oft zu einer Berufsunfähigkeit führen: Statistiken der großen deutschen Versicherungsunternehmen zeigen, dass sie in mehr als der Hälfte der Fälle für eine Berufsunfähigkeit verantwortlich sind.
Ein weiterer großer Unterschied ist, dass mit einer Dread-Disease-Versicherung keine Monatsrente, sondern eine einmalige Versicherungssumme ausgezahlt wird. Sie wird fällig, wenn der Versicherte die Krankheit für einen bestimmten Zeitraum überlebt. Dieses Prinzip der Vollauszahlung der Versicherungssumme hat einen entscheidenden Nachteil: Dieser Betrag muss so hoch gewählt werden, dass er für den Rest des Berufslebens ausreicht. Das geht nur mit sehr hohen Beiträgen.

Fachleute sind sich darüber einig, dass die Dread-Disease-Versicherung für die meisten Arbeitnehmer im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung die ungünstigere Lösung ist. Sie sollte nur abgeschlossen werden, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht infrage kommt. Das kann z. B. der Fall sein, wenn bereits eine psychische Erkrankung besteht, sich ein Arbeitnehmer aber trotzdem gegen eine Berufsunfähigkeit, die auf einer anderen Diagnose beruht, absichern möchte. Dies wäre mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.dread-disease.org/. Auf dieser Seite können Sie auch die Leistungen und Kosten dieser Versicherungen vergleichen.