Tierschutz: Dr. Watson in Frankfurt verhaftet!

Von Julius Hensel

Barbara Veiga / Sea Shepherd Conservation Society

erschiene bei pro jure animalis

Danke an Christoph

Captain Paul Watson, der Gründer der Sea Shepherd, wurde am Sonntag, 13. Mai, in Frankfurt am Flughafen verhaftet! Grundlage für die Verhaftung ist ein Haftbefehl aus Costa Rica. Nun sind die deutschen Behörden wohl dabei, die Auslieferung von Captain Watson nach Costa Rica voranzutreiben. Der Haftbefehl aus Costa Rica kann als politisch motiviert angesehen werden, die Bundesrepublik Deutschland macht sich nun zum Handlanger.

Captain Watson wird durch die Behörden in Costa Rica beschuldigt, 2002 eine angebliche Verletzung des Seeverkehrsrechts begangen zu haben, als er während Dreharbeiten auf illegale Shark Finning-Aktivitäten stieß, die von einem costa-ricanischen Boot durchgeführt wurden. Im weiteren Verlauf wurden tausende von getrockneten Haifischflossen gefunden. Finning ist eine unglaubliche Tierquälerei. Den gefangenen und erschöpften Haien werden oft bei vollem Bewusstsein die Flossen abgeschnitten und ihre Körper wieder ins Meer zurück geworfen, wo die Haie, die ohne ihre Flossen nicht mehr schwimmen können, auf den Meeresgrund sinken und einen grausamen und unsinnigen Tod sterben.

Paul Watson leistet mit seiner Schiffsflotte und seinen Leuten einen beispiellosen Einsatz auf See, um Wilderei und das grausame Abschlachten von Delfinen, Haien etc. zu verhindern.

Es ist mehr als wahrscheinlich, dass die strafrechtliche Verfolgung in Costa Rica nach so langer Zeit ausschließlich politisch motiviert ist und ihm ein unfairer Prozess bevorstehen würde.Vor diesem Hintergund lehnte auch Interpol eine internationale Fahndungsausschreibung ab.

Siehe dazu folgender Link:
www.interpol.int/en/News-and-media/News-media-releases/2012/N20120514
(oder der: http://www.weeac.com/interpol-statement.html )

Haiflossen-Lagerhaus in HongKong - Bild: wikipedia

Aus dieser Stellungnahme von Interpol vom 14.05.2012 geht hervor, dass Interpol bereits im März 2012 allen 190 Mitgliedsstaaten von Interpol eine schriftliche Erklärung zugesandt hatte, mit der Klarstellung dass dem Antrag auf  Festnahme und Auslieferung von Paul Watson in Form einer sog. ‘Red Notice’ nicht entsprochen werden konnte, da das ‘Office of Legal Affairs’ nicht gewährleistet sieht, dass dies mit der Verfassung und Satzung von Interpol konform geht.

Interpol schreibt eine Festnahme nur dann aus, wenn gewährleistet ist, dass dem Antrag auf Festnahme keine politischen, militärischen, religiösen oder rassistischen Motive zugrunde liegen.

Diese Stellungnahme von Interpol bestätigt letztendlich den Verdacht, dass Costa Rica ein politisches Interesse an einer Auslieferung Paul Watsons hat.

Es ist vor diesem Hintergrund schockierend, dass die Bundesrepublik Deutschland überhaupt den Erlass einer Verhaftung in Erwägung zog und eine Auslieferung  beabsichtigt.
Bei derzeitiger Sachlage kann davon ausgegangen werden kann, dass Paul Watson in Costa Rica ein unfairer, politisch motivierter Prozess erwarten würde.

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Pressemitteilung in Sache Paul WATSON

Der kanadische und US – Staatsangehörige Paul WATSON, Gründer der Nichtregierungsorganisationen „Sea Shepherd“ wurde heute durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main auf der Grundlage eines Festnahmebegehrens Costa Rica´s festgehalten, und zunächst in das Untersuchungsgefängnis in Frankfurt am Main eingeliefert.
Die Festnahme erfolgte aufgrund eines am 25.10.2011 durch ein lokales Gericht in Costa Rica erlassenen Haftbefehls.
Grundlage dieses Haftbefehls ist ein Vorfall aus dem Jahr 2002 in internationalen Gewässern vor der Küste Costa Ricas bzw. Guatemalas. Paul WATSON wird durch die Behörden in Costa Rica beschuldigt, einen illegalen Eingriff in den Seeverkehr vorgenommen zu haben.
Paul WATSON bestreitet jedes strafrechtliche Tun.
Es ist mehr als wahrscheinlich, dass die strafrechtliche Verfolgung in Costa Rica nach so langer Zeit politisch motiviert ist; jedenfalls wurde im Jahre 2002 das Verfahren gegen Paul WATSON nach zwei richterlichen Anhörungen und der Vorlage von Beweismitteln (insbesondere Videoaufnahmen des Vorfalls) nicht weiter betrieben.
Der Abteilungsleiter des Referats internationale Rechtshilfe bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main wird nunmehr zu entscheiden haben, ob gegen Paul WATSON bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main um den Erlass eines vorläufigen Haftbefehls nachgesucht wird.
Interpol Lyon hat nach eingehender Prüfung des Sachverhalts auf der Grundlage von Art. 3 der dortigen Statuten entschieden eine Empfehlung gegenüber den Vertragsstaaten von Interpol auszusprechen, Paul WATSON nicht festzunehmen; jedenfalls ist eine internationale Fahndungsausschreibung („Interpol Red Notice“) durch das Generalsekretariat von Interpol abgelehnt worden. Hintergrund war auch hier die Überzeugung, dass möglicherweise ausschließlich politische Motive hinter der strafrechtlichen Verfolgung von Paul WATSON stehen.
Paul wird von den Rechtsanwälten Oliver Wallasch Frankfurt am Main und Alexander S.K. Gruner Frankfurt am Main gemeinsam vertreten.
Die Beistände stehen in engem Kontakt mit der englischen NGO Fair Trials International.
Wir sind davon überzeugt, dass der Mandant in Costa Rica in keinem Fall ein faires Verfahren erhalten wird, so dass eine Auslieferung nach Costa Rica jedenfalls gegen fundamentale Menschenrechte des Mandanten verstoßen würde.

Oliver Wallasch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Alexander S.K. Gruner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

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Informationen direkt bei Sea Shepherd:

http://www.seashepherd.de/news-and-media/news-120513-1.html
http://www.seashepherd.de/news-and-media/news-120514-1.html

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Petitionen:

Mit internationaler Unterstützung muss es gelingen, Captain Watson frei zu bekommen. Bitte beteiligen Sie sich an der angelaufenen Online-Petition:

http://deutschlandsagtnein.com/?p=1949

Hier finden Sie einen weiteren Brief/Petitions-Entwurf

http://www.seashepherd.de/news-and-media/news-120515-1.html 

Weiterhin erscheint ein Protest sinnvoll bei der:

Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Zeil 42
60313 Frankfurt am Main
Telefon 069/1367-01
Fax 069/1367-8468
verwaltung@gsta-frankfurt.justiz.hessen.de

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