Thüringens LINKE Laizisten nun offiziell anerkannt

Von Nicsbloghaus @_nbh

ERFURT. (fgw) Der Landesvorstand der Partei DIE LINKE.Thüringen hat in sei­ner Sitzung am 20. Januar 2012 die vor einem Jahr gegrün­dete Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) „Laizismus“ als „lan­des­wei­ten inner­par­tei­li­chen Zusammenschluß“ gemäß Parteisatzung aner­kannt. Dieser Beschluß ist ein­stim­mig gefaßt wor­den. Die LAG zählt aktu­ell 33 Mitglieder aus neun Kreisverbänden. Der Thüringer Landesverband ist damit nach Bayern der zweite mit einer offi­zi­ell aner­kann­ten lai­zis­ti­schen Arbeitsgemeinschaft.

In den ers­ten Monaten nach sei­ner Gründung hatte die Thüringer LAG mit vie­len Vorbehalten in der Partei, die zum Teil sogar bewußt gestreut wor­den waren, zu kämp­fen. Gegner war­fen den Gründern u.a. vor, sie woll­ten eine kir­chen­feind­li­che athe­is­ti­sche Kampftruppe bil­den. Dabei wur­den immer wie­der Begriffe ver­mischt und Laizismus (ein Staatsrechtsprinzip) mit Atheismus (eine Weltanschauung) gleich­ge­setzt… Ein ers­ter Erfolg der Laizisten war die Aufnahme die­ses Begriffes in das neue Parteiprogramm der LINKEN. Laizismus bedeu­tet die insti­tu­tio­nelle Trennung von Staat und Kirche. Nicht mehr, aber auch nicht weni­ger. Adressaten der Forderungen der Laizisten sind des­halb nicht die bei­den gro­ßen Amtskirchen, son­dern die Politik, die Parlamente und Regierungen.

Dabei hat­ten die LINKEN Laizisten bereits mit ihrem Gründungsaufruf ein­deu­tig for­mu­liert, daß ihre Ziele und Forderungen aus den Festlegungen der Weimarer Reichsverfassung von 1919 resul­tie­ren, deren Artikel 136 bis 139 und 141 als ein­zige die­ser Verfassung über Artikel 140 in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschlandaufgenommen wor­den sind.

Und diese Verfassungsgebote sind bis heute nicht oder nur unvoll­stän­dig ver­wirk­licht wor­den sind und weil seit eini­gen Jahren sogar eine wie­der zuneh­mende Verflechtung von Staat und Kirchen fest­zu­stel­len ist, ist der Kampf für die Verwirklichung der Verfassung für LINKE ein vor­dring­li­ches Aufgabenfeld. Zumal für LINKE Laizisten die Negierung der Verfassung über die Trennung von Staat und Kirche und die staat­lich geför­derte Missionierung durch die soge­nann­ten Amtskirchen Teil der der herr­schen­den neo­li­be­ra­len Politik ist.

Die Landesarbeitsgemeinschaft ver­steht Laizismus daher auch als “Säule für einen demo­kra­ti­schen und sozia­len Staat ent­spre­chend fol­gen­dem Leitmotiv”: „Die Linke bekennt sich zur Religions- und Meinungsfreiheit ebenso wie zur strik­ten Neutralität gegen­über allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Sie betrach­tet das reli­giöse Bekenntnis und des­sen Ausübung als indi­vi­du­el­les Freiheitsrecht in der Verantwortung des Individuums. Sie wen­det gegen jede Privilegierung und Diskriminierung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und for­dert von die­sen die Achtung und Befolgung aller im Grundgesetz und ande­ren Rechtsvorschriften vor­ge­ge­be­nen Regelungen. Die Linke setzt sich ein für eine klare Trennung von Staat und Religionen/Weltanschauungen im Sinne eines kon­se­quen­ten Laizismus.”

Mit der Gründung wur­den auf der Grundlage von Weimarer Reichsverfassung/Grundgesetz fol­gende zehn Forderungen beschlos­sen, die Auswirkungen auf Landes- und Bundespolitik haben:

  1. Gesetze und öffent­li­cher Raum müs­sen reli­giös und welt­an­schau­lich neu­tral sein.
  2. Das öffent­li­che Bildungswesen muß reli­giös und welt­an­schau­lich neu­tral sein.
  3. Ablösung der soge­nann­ten Staatsleistungen an die Kirchen.
  4. Abschaffung von Rechtsprivilegien der bei­den soge­nann­ten Amtskirchen.
  5. Abschaffung von Steuerprivilegien der Kirchen.
  6. Abschaffung von Finanzprivilegien der­je­ni­gen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaft des öffent­li­chen Rechts sind.
  7. Beendigung der amts­kirch­li­chen Priesterausbildung auf Kosten des Staates.
  8. Allgemein übli­che Mitarbeiterrechte auch für die Beschäftigten in kirch­li­chen Einrichtungen und Betrieben.
  9. Keine öffent­li­che Militärseelsorge mehr.
  10. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat kein Kirchenfunk zu sein.

Diese hier in Kurzform wie­der­ge­be­nen Punkte decken sich wei­test­ge­hend mit ana­lo­gen Forderungen der zumeist noch nicht orga­ni­sier­ten Laizisten in ande­ren Parteien, wie SPD, FDP, GRÜNE und Piraten.

[Erstveröffentlichung: Freigeist Weimar]