Nach einigen internen Chat-Diskussionen kam ein Freund auf mich zu und wollte meine genaue Position zum Thema BRD-GmbH erfragen, weil ich mich augenscheinlich nicht mit dieser These anfreunden kann. Er gab mir dazu auch einen Link zur Hand, welchen ich im folgenden Artikel behutsam analysieren werde.
Hier ist der Link:
http://www.der-runde-tisch-berlin.info/firmabrdgmbh.htm
Kleiner Exkurs im Thema „Verschwörungstheorien“: Prinzipiell bin ich jeder neuen These erst einmal aufgeschlossen. Das sollte eigentlich auch jeder sein, egal wie krude diese auch klingen mag, denn es gibt durchaus der Verballhornung zum Opfer gefallene Wahrheiten, welche leider als „Verschwörungen“ abgetan werden. Dabei wird das Wort „Verschwörung“ nicht als „ein tatsächlicher Akt der Verschwörung“ verstanden, sondern als eine alternative Interpretation der Realität, welche mit der Wirklichkeit nicht viel gemein haben soll. Ist aber alles kein Problem, denn wenn etwas wirklich aus dem Zusammenhang gerissen wird, völlig paranoid daher kommt, oder dramatisiert und völlig überspitzt dargestellt wird, lässt es sich in der Regel auch aufzeigen, wo die Thesen zu hinken beginnen.
Im Folgenden werde ich darauf achten, Fakten und „eigene Meinung“ textlich zu trennen. Wie bereits erwähnt, bin ich kein Anhänger dieser These, obwohl ich mir die Fakten angesehen habe. Es kommt selten vor, dass ich Thesen behandle, welche ich selbst für falsch erachte, was damit zusammenhängt, dass ich eher auf Gemeinsamkeiten fixiert bin und nicht zu den üblichen Spaltern gehören möchte. Weshalb ich trotzdem ausführlich darauf eingehe, lässt sich in 2 Punkten zusammenfassen. Erstens wurde ich freundlich gebeten, mich zu erklären und zweitens nerven mich diese Endlosdiskussionen. Dieser Artikel ist also an einen besagten Freund gerichtet, soll aber auch öffentlich zur Diskussion gestellt werden.
Zurück zur Seite des Runden Tisches Berlin. Zunächst möchte ich sagen, dass die gewählten Auszüge des Bundesverfassungsgerichts gut gewählt sind. Dabei handelt es sich um Fakten, an diesen braucht man nicht groß zu rütteln. Jedoch weicht meine Meinung vor der dargebotenen Interpretation ab. Ich beziehe mich hier auf der Revision vom 07. Dezember 2011 der Seite, welche ich auch als Datei anhängen werde, um Missverständnissen, welche ggf. nach Änderungen auftreten können, vorzubeugen.
Eins noch, bevor es los geht. Die Juristerei ist Patchworkarbeit vom Feinsten, was einem an der Universität in Jura-Vorlesungen schnell gewahr wird. Dort lernt man auch die 4 wesentlichen Auslegungsarten von Gesetzestexten (Die Canones nach Savigny). Ohne diese verirrt man sich schnell und hoffnungslos bei der Interpretation.
Zitat:
„Orientierungssatz:
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“.Kurz zusammengefaßt: Die BRD ist nicht handlungsfähig!“
Was hier als „Kurz zusammengefaßt“ beschrieben wird, wird meiner Meinung nach dem zitierten Text nicht gerecht. Was steht dort wirklich? Wir lesen noch mal genauer nach…
„es (das Deutsche Reich) besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig.“
Dieser Text ist von 1973. Damals gab es auf dem Gesamtstaat „Deutsches Reich“ zwei (nicht souveräne) Teilstaaten (Westdeutschland [hier als BRD bezeichnet] und die DDR), sowie die heute nicht zur BRD gehörenden Gebiete). Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass es keine „Organisation“ gibt, welche über alle Bereiche des Deutschen Reiches hinweg handlungsfähig ist.
„Die BRD ist […] als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“.“
Ferner stellt das BVerfG fest, dass die BRD, also Westdeutschland, abgesehen von der räumlichen Ausdehnung, identisch ist. Fassen wir zusammen, was über das Deutsche Reich gesagt wurde:
- Es besteht und besitzt Rechtsfähigkeit.
Dies trifft laut BVerfG auch auf die BRD zu, schließlich sind sie identisch (Ausnahme: Staatsgebiet).
Ein Stück weiter unten stoßen wir auf Artikel 23 des Grundgesetzes. Dort heißt es:
„Grundgesetz (GG) [BGBl 1949]
Artikel 23
Diese Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein – Westfalen, Rheinland – Pfalz, Schleswig- – Holstein, Württemberg – Baden und Württemberg – Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.Artikel 23 nach dem 23.09.90 [BGBl 1990 - II S. 885]
Artikel 23 [aufgehoben]Hier sehen Sie eindeutig den Beweis, daß eine BRD nach dem 23.09.1990 keine Rechtsgrundlage mehr gehabt hat. Durch die Aufhebung des Artikel 23 GG alte Fassung ist der Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland weggefallen[...] Damit kann seither eine BRD als staatliches Gebilde nicht mehr existieren, wohl aber als staatsähnliches, auch als NGO (zu deutsch: Nichtregierungsoranisation) bezeichnetes Gebilde.“
Eindrucksvoll wird hier Artikel 23 ins Rennen geschickt, um den Sack zuzumachen. Klar, keine gültige Verfassung ohne Geltungsbereich. Doch ist es wirklich so einfach? Werden wir wieder sachlich und beschäftigen wir uns mit den Änderungen vom „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ (auch „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ genannt). Dieser Vertrag hat nicht nur die Aufhebung des Artikel 23 GG zur Folge gehabt, sondern auch weitere Bestimmungen mit sich geführt.
Ich empfehle den ganzen Vertrag zu lesen. Aus den Artikeln des Vertrages resultierten die Grundgesetzänderungen, welche später durch unsere gewählten (und somit demokratisch legitimierten) Politikern umgesetzt wurden. Die Regierung Kohl entschied sich, Artikel 23 aus dem GG zu streichen. Macht auch an dieser Stelle Sinn, da aus dem Zwei-plus-Vier-Vertrag hervorgeht, dass keine weiteren Teile Deutschlands hinzukommen werden. Seitdem haben wir eine neue Präambel, um den Geltungsbereich zu klären:
~ Präambel des Grundgesetzes ~
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Mit Inkrafttreten dieser Änderungen ist das „Notstandsgesetz“ Grundgesetz zu einer echten Verfassung ausgereift.
Meine eigene Meinung dazu ist, dass die CDU geführte Regierung es sich sehr einfach gemacht hat. Minimalismus lässt grüßen. Doch wer behauptet bitte, Politiker seien fleißig? Vieles am Vorgehen der Regierung ist streitbar. Oben sprach ich von „unsere[n] gewählten Politiker[n]“… Logischerweise waren es nur die ehemals westdeutschen Staaten, welche an der Wahl beteiligt waren. Dies hätte man sicher auch anders lösen können. Ein Volksentscheid wäre an jener historischen Stelle durchaus angebracht gewesen, war aber schlicht weg nicht gewollt. Warum nicht den Geltungsbereich als Artikel aufnehmen, anstelle dieser Präambelversion? Wieso den Namen beibehalten, um die „Erinnerung“ zu wahren, dass wir damit gut gefahren sind? Es bestand zu keinem Zeitpunkt die Absicht, einen vollends souveränen Staat zu gründen. Der Weg in die EU war längst beschlossene Sache und somit das Deutsche Volk zu keinem Zeitpunkt nach 1945 vollständig souverän, auch wenn viele den Zwei-plus-Vier-Vertrag so deuten wollten. Historisch ordne ich diese eklatant stümperhafte Arbeitsweise der Regierung so ein, dass man sich eh schon sicher in der EU wähnte und das GG als Verfassung wieder nur ein Übergangsmodell sein sollte. Wozu also die Mühe machen, eine solide Verfassung auf die Beine zu stellen? Das soll uns an dieser Stelle aber nicht weiter aufhalten.
Die Aussage „Damit kann seither eine BRD als staatliches Gebilde nicht mehr existieren[...]“ ist also falsch abgeleitet, was nun klar sein sollte.
Weiter geht die Seite auf die Art und Weise ein, wie unser Land entstanden ist. Wer einen Blick in die Frankfurter Dokumente wirft, stellt fest, dass diese Einmischung von außen tatsächlich stattgefunden hat und ja, sie ist nach meiner Auffassung als völkerrechtswidrig einzustufen. Jedoch sollte man bedenken, dass „Deutschland“ vollständig besetzt war und die Besatzer hier „gnädigerweise“ dem besetzten Land zu „mehr“ Rechten und „Strukturen“ „verhalfen“. Natürlich mit dem Hintergrund des Eigennutzes der westlichen Besatzer. Sie wollten schließlich ein Bollwerk gegen den Kommunismus errichten. Solange die Amerikaner als Weltmacht das internationale Recht mit Füßen treten, ist es nicht das Papier wert, auf dem es steht.
Am Ende hat nur Bayern der Ratifizierung des Grundgesetzes nicht zugestimmt. Die Ratifizierung ist nach meinem Empfinden die vorletzte Möglichkeit gewesen, diesen völkerrechtswidrigen Eingriff zu unterbinden. Die letzte Möglichkeit verstrich mit der ersten durchgeführten Wahl. Wer wählen geht, akzeptiert das System und die Bürger sind fleißig wählen gegangen. 1949 lag die Wahlbeteiligung bei 95,49 %, ein bis heute nicht mehr erreichter Wert. Das Wahlvieh erklärte sich damals einverstanden.
Anekdote: Dein Opa ließ kurz nach dem Krieg ein Haus bauen. Dort lebst du nun in dritter Generation drin. Beim Stöbern auf dem Dachboden findest du den alten Vertrag mit den Bauunternehmer des Hauses und stellst fest, dass dieser Vertrag nach damaliger Rechtslage nichtig war. Die Nachkriegssituation wurde durch den Bauunternehmer schamlos ausgenutzt und dein Großvater hatte im Grunde genommen keine Wahl, als sich über den Tisch ziehen zu lassen. Wie würdest du damit umgehen?
Wenn (fast) niemand etwas dagegen hatte, wie die Dinge zu Stande gekommen sind, wer sind wir, wenn wir uns heute hinstellen und diesen Prozess monieren? Ich halte nichts von der BRD. Ich möchte dieses ganze Konstrukt nicht. Wenn wir uns alle in diesem Punkt einig werden würden, ist die Entstehung eh unerheblich. Schließlich leben wir im Hier und Jetzt. Was war, das war. Ach ja, wir wollten ja klären, ob das hier und jetzt eine GmbH ist, also weiter im Text.
Ungenau wird die Seite wieder beim Wahlrecht. Das Wort „unmittelbar“ aus dem Art. 38 ist hervorgehoben. Es folgt die Behauptung, dass dies nicht zutreffen würde.
Würde ich zur Wahl gehen, würde ich dort mit meiner Erststimme (Direktwahl) eben jenes Attribut der „unmittelbaren Wahl“ Rechnung tragen. Die erwähnten Listen werden über die Zweitstimme gewählt.
Nun wird ein Staat auf der Berliner Seite definiert. Dort ist zu lesen:
„Ein Staat braucht zunächst ein eigenes Staatsvolk.[...]
[...]Wie sie im Abschnitt Staatsangehörigkeit nachlesen können, hat die BRD kein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz oder eine eigene Staatsangehörigkeit.[...]“
Werfen wir noch mal einen Blick in das Grundgesetz:
~ Artikel 116 ~
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.
Ja, im Sinne dieses Grundgesetzes gibt es Deutsche. Nun können wir uns drüber streiten, welchem Staat wir die Deutschen als Volk zumuten wollen. Wir können uns dieses immaterielle Rechtssubjekt der Staatszugehörigkeit sogar ganz materiell als „Staatsangehörigkeitsausweis„ verbriefen lassen:
Leider versäumen es unsere Berliner-Freunde, auf Artikel 116 einzugehen. Dafür wird im erwähnten Abschnitt „Staatsangehörigkeit“ auf das StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) eingegangen und dessen Veränderungen im Wandel der Zeit genauer betrachtet. Beispielsweise wurde das Wort „Reichsangehörigkeit“ im Laufe der Zeit abgewandelt. Im Ergebnis sieht es heute wie folgt aus:
„Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“
Die getätigten Änderungen dieses sehr alten Gesetzes (22. Juli 1913) wurden so an das Grundgesetz angepasst (vergleiche Art 116 GG „Deutscher ist“). Für die Deutschen jenseits der Oder-Neiße-Grenze gibt es das Bundesvertriebenengesetz (BVFG ), sodass auch die Menschen mit einbezogen sind, welche zuvor als Reichsangehörige gegolten haben. Es ist also nach wie vor an alle gedacht. Nicht immer steckt hinter einer Wortänderung eine Vertuschung.
Weiter versuchen sich die Berliner daran, den Staat wegzuargumentieren, was bitter nötig ist, um den eigentlichen Clou zu lancieren. Wir leben in einer GmbH!
Zitat:
„Die Firma – Nun geht es ans Eingemachte und wer bis hierher gekommen ist ohne an seinem Verstand zu zweifeln, der schafft den Rest auch noch.“
Oh ja Also bisher zweifel ich nicht an >meinem< Verstand. Voller Vorfreude werde ich nun weiterlesen.
[...]
Nun, nach dem Lesen bin ich eigentlich etwas enttäuscht. Die typischen (sowie haltlosen) Argumente werden hier kaum transportiert. Gehen wir den Text durch.
Also, ja es gibt Körperschaften, sollte allen bekannt sein. Wieder stoßen wir aber auf falsche Behauptungen:
Zitat:
„Da wurden die Arbeitsämter und Sozialämter gegen Job-Center und diverse Sozialfirmen getauscht. Diese sind in der Regel als GmbH des öffentlichen Rechtes strukturiert. Damit einher sind aus AntragstellerInnen KundenInnen geworden. Aus Aktenzeichen wurden Geschäftszeichen und dergleichen mehr.“
Werfen wir einen Blick in die Formulare, stellen wir fest, dass dort noch immer vom Antragsteller die Rede ist.
Damit kommen wir zum vierten Absatz, dem Finale, wenn man so will.
Zitat:
„Kommen wir aber konkret zu einer der mächtigsten Firmenkonstellationen die überhaupt nur denkbar sind, der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH. Diese schmückt sich nicht nur selbstsicher mit den Staatsinsignien, sonder deren einziger Gesellschafter ist die BRD, vertreten durch das Bundesfinanzministerium! An diesem zentralen Knoten laufen alle „Staatsfinanzen“ oder sollte ich jetzt besser sagen „Firmengelder“ zusammen. Auch das Sondervermögen des Bundes wird hier verwaltet. Das ist unser eigentlicher Staat, eine simple GmbH mit einem Haftungskapital von 50 000,- DM! Diese Firma können Sie leicht im Internet finden, denn sie macht vollmundig Werbung und scheint keine Scheu zu kennen sich werbewirksam zu präsentieren.“
Es brennt mir schon lange unter den Fingernägeln:
(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
„Firma“ mit Unternehmen, Betrieben, oder Geschäften gleichzusetzen, ist falsch und hat in Sachtexten nichts zu suchen. Es reicht doch, wenn man sich auf der Straße die Umgangssprache antun muss. Wenigstens die Begriffe sollte man drauf haben, wenn man sich einem Thema widmet. Aber das sind letztendlich nur Äußerlichkeiten. Was können wir als Inhalt aus dem Ganzen ziehen?
- Es wird ein Verwalter eingesetzt, welcher die finanziellen Abläufe tätigt und die liquiden Mittel verwaltet.
- Dem Autor scheint nicht bewusst zu sein, dass es zwischen Verwalter und Eigentümer einen wesentlichen Unterschied gibt. Der Eigentümer hat den tatsächlichen rechtlichen Anspruch auf eine Sache (ihm „gehört“ die Sache also), der Verwalter ist maximal im Besitz einer Sache, er hat die Sachherrschaft. Der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum ist juristisch gesehen enorm groß.
Wie genau jetzt dieser Schluss funktioniert, dass diese GmbH der Staat ist, steht da leider nicht, es wird nur in den Raum gestellt. Schade, dabei macht doch dieser Teil am meisten Spaß, weil sich dort echt die schönsten „Argumente“ finden lassen.
Um es noch mal zu verdeutlichen eine Anekdote:
Du beschießt das von Opa gebaute Haus zu vermieten und lässt es durch einen Verwalter betreuen, damit du selbst keinen Ärger mit den Vermietern hast, schließlich hast du wichtigere Dinge zu tun. Da der Vermieter im letzten Jahr zu viel Nebenkosten bezahlt hat, steht eine Rückzahlung an. Im gleichen Augenblick geht jedoch der Verwalter insolvent. Nach „Berliner Auffassung“ wäre ich nun fein raus, schließlich hat mein Verwalter die Finger gehoben. Dem ist natürlich nicht so, denn ich bin in dem Fall der Schuldner. Umgekehrt genauso → Wenn ich mein Vermögen im Casino unterbringe, dann muss der Verwalter auch nicht für mich einspringen, um meine Schulden zu begleichen.
Eigentlich finde ich auf dieser Seite nun nichts mehr, was man noch zerlegen müsste. Wer sich dort aber weiter umsieht, findet noch ein paar der üblichen „Argumente“.
- Der PERSONALausweis:
Behauptet wird, wir seien das „Personal einer Firma“, daher würde dort auch „korrekter Weise“ Personal stehen. Fakt ist, dass der dazu gehörige Wortstamm die „Personalien“ sind. Also die Personen bezogenen Daten.
- Personalausweis und Reisepass lassen lediglich vermuten, welche Staatsangehörigkeit man trägt.
Ja, richtig! Für alles andere (also den genauen Beleg) gibt es den Staatsangehörigkeitsausweis (siehe oben). Um den zu bekommen muss man sich einer vergleichsweise umfangreichen Prüfung unterziehen.
Auch sonst laufen mir immer wieder die gleichen Argumente über dem Weg:
- Im Artikel 65 GG steht etwas von Geschäftsordnung, Geschäfte und Geschäftsbereich.
Ein Blick in den Duden wirkt Wunder!
http://www.duden.de/rechtschreibung/Geschaeftsordnung
Dort steht: Gesamtheit der Bestimmungen, die das Funktionieren eines Parlaments, einer Behörde, einer Partei, eines Vereins u.Ä. regeln.
Dann gibt es noch Äußerungen von Politikern, wo man der Kanzlerin beispielsweise vorhält, dass sie ihren Betrieb nicht ordnungsgemäß leite und ähnliche verbale Floskeln/Metaphern, welche gern als rhetorisches Mittel eingesetzt werden. Als ein Sigmar Gabriel (SPD) beispielsweise im Feburar 2010 von Merkel als „Geschäftsführerin einer neuen Nicht-Regierungsorganisation“ sprach, wurde dies als „Beweis“ für die Korrektheit der BRD GmbH-These herangezogen. Allerdings wird in Anbetracht der damaligen politischen Lage schnell deutlich, dass Gabriels Zitat auf (die aus seiner Sicht) Unfähigkeit der schwarz-gelben Koalition, sinnvolle Politik zu machen, abzielte. Auch Jürgen Trittin sprach 2009 offensichtlich rein metaphorisch über die Bundesregierung von einer „Firma“.
http://www.duden.de/rechtschreibung/Metapher
sprachlicher Ausdruck, bei dem ein Wort (eine Wortgruppe) aus seinem eigentlichen Bedeutungszusammenhang in einen anderen übertragen wird, ohne dass ein direkter Vergleich die Beziehung zwischen Bezeichnendem und Bezeichnetem verdeutlicht; bildliche Übertragung (z.B. der kreative Kopf des Projekts)
Immer wieder gern muss auch der Art. 133 GG herhalten:
„Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“
Mit „Vereinigten Wirtschaftsgebiet“ meint dass GG die „Bizone“, also die Besatzungszone der USA und GB, welche seit 1947 zusammengeschlossenen war.
Sicher gibt es da noch mehr „Argumente“, welche angeführt werden, um eine BRD-GmbH als Staatsersatz herbeizureden. Mir kam jedoch noch keines unter, welches wirklich stichhaltig ist und einen kritischen Blick standhält.
Ich frage mich ehrlich, was sich die „Befürworter“ genaues davon versprechen? Bei einigen habe ich den Verdacht, dass sie gern das „Deutsche Reich“ zurückhaben wollen (Bitte nicht mit dem dritten Reich verwechseln!). Als wenn ein Staat besser wäre, als ein anderer…
Dann wundert es mich, dass sich Menschen hinstellen und behaupten, Deutschland sei kein Staat und führen ihre Beweisführung dann mit Urteilen des BVerfG an. Nähren wir uns der These einfach nur mit Logik, sollte jedem klar werden, dass hier etwas nicht zusammenpasst. Wie kann die BRD eine GmbH nach BRD-Recht sein? Ich könnte auch Fragen: „Wie kann ein Mädchen die Mutter ihrer Mutter sein?“
Das geht nicht! Genauso geht es nicht, ein GmbH-Gesetz (BGB) zu haben, ohne einen Staat. Es bedingt einem Staat, um Gesetze zu erlassen. Innerhalb unserer Gesetze gibt es das Rechtskonstrukt der Gesellschaften. Innerhalb dessen finden wir die GmbH wieder. Es mangelt der GmbH an der Möglichkeit, Verträge einzugehen, welche das Wesen der GmbH selbst übersteigen. Dies wäre aber zwingend erforderlich, um überhaupt das GmbH-Gesetz zu erlassen (was es ja gibt). Das Ganze ist logisch betrachtet nicht lösbar.
Insgesamt bleibt von dem Thema nicht mehr als Zeitverschwendung, genährt durch wilde Interpretationen, Spekulationen, Paranoia, und ein paar geschichtliche Fakten, welche jedoch für die heutige Zeit keine brauchbaren Impulse beisteuern. Ihr könnt mich gerne mit von Empörung triefenden Kommentaren zupflastern, nur weil ich eure Auffassung nicht teile. Ich richte meinen Blick lieber nach Vorne und gucke, was man zu einer besseren Gesellschaft beitragen kann. Im Kreis drehen könnt ihr euch auch ohne mich. Also erwartet keine Antworten. Lob und Tadel sind willkommen …natürlich nur, um die Empörung der GmbH-Verfechter nur noch größer zu machen.
Nicht vergessen zu erwähnen, dass ich ein bezahlter Informant bin
Lotus.
Originalartikel:
www.lotus-online.de