Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor
Eigentlich dürfte ich ja gar nicht darüber reden, aber ich erzähle Euch jetzt mal, warum das Abschieben von Ausländern, die ein Gewaltverbrechen begangen haben, pro Nase rund eine Million Euro kostet.
Die meisten Ausländer wehren sich ja mit Händen und Füßen und nicht selten auch mit Waffen dagegen, wenn sie abgeschoben werden sollen, doch ich kenne auch eine löbliche Ausnahme, nämlich einen ausländischen Killer, der seinem Arbeitskollegen die Kehle durchgeschnitten hat und vom Gericht wie üblich als schuldunfähig eingestuft wurde, weil er kurz vor dem Schächten des Opfers an Schizophrenie erkrankt war und deshalb in einer Psychiatrie untergebracht wurde, was dem Steuerzahler rund 7.000,00 Euro pro Monat kostet. Nachdem er ca. 8 Jahre in der Klapse verbracht hatte, was dem Steuerzahler rund 672.000,00 Euro kostete, gefiel es ihm dort nicht mehr und er beauftragte deshalb im Dezember 2016 einen Anwalt damit, für seine Abschiebung zu sorgen, was dem Anwalt allerdings bis heute nicht gelang.
Der Anwalt wendete sich zunächst an die Staatsanwaltschaft Essen, dort wurde ihm von der Staatsanwältin Elke Hinterberg bestätigt, dass grundsätzlich keine Bedenken dagegen bestehen, wenn er eine Ausweisungsverfügung für seinen abschiebefreudigen Mandanten besorgt. Der Anwalt schrieb die Ausländerbehörde in Gelsenkirchen an, weil der Messermörder dort vor der Tat gewohnt hatte und die informierte ihn darüber, dass nicht sie, sondern die Behörde in Warendorf für die Erteilung einer Ausweisungsverfügung zuständig wäre, weil sich die Psychiatrie in deren Zuständigkeitsbereich befindet. Im Zeitraum des Schriftverkehrs zwischen dem Anwalt und den Behörden, der von den Sachbearbeitern getreu dem Motto: “Gut Ding braucht Weile” geführt wurde, hatte man den abschiebewilligen Ausländer in eine andere Psychiatrie (Eickelborn) verlegt, für die wiederum die Ausländerbehörde in Lippstadt zuständig wäre, was von der dortigen Behörde allerdings bestritten wurde, dort war man der Meinung, dass Warendorf zuständig ist.
Am 1. März 2019 wurde der Anwalt von den Sachbearbeitern der Lippstädter Behörde darüber informiert, dass die Behörde in Gelsenkirchen zuständig sei, was allerdings auch nicht stimmte, denn dem Anwalt wurde von der Gelsenkirchener Behörde mitgeteilt, dass die Bezirksregierung in Arnsberg zuständig ist, dort soll nun zusammen mit der nicht zuständigen Behörde Lippstadt ein Ausweisungsverfahren eingeleitet werden, sofern zwischendurch nicht festgestellt wird, dass Arnsberg auch nicht zuständig ist.
Ob und wann der abschiebesüchtige Killer abgeschoben werden kann, steht immer noch in den Sternen, wobei die Wartezeit inzwischen weitere 210.000,00 Euro für die Unterbringung gekostet hat und jetzt nur noch 118.000,00 Euro bis zu 1 Million Euro fehlen.