Testament & Patientenverfügung - Beides kennt kein Alter!

Erstellt am 29. Oktober 2018 von Grace
Die letzten Tage war es ruhig auf meinem Blog, dies hatte aber auch seinen Grund.
Denn zwei Agendapunkte auf meinem ToDo - Zettel waren noch nicht erfüllt.
Eigentlich dachte ich mit einem davon noch lange warten zu können... aber Pustekuchen!
Manchmal muss man eben auch nach dem Grundsatz handeln: Sicher ist sicher! ;-)  - wer weis was das Leben noch für einen bereit hält.
Ich spreche vom Testament.  
Testament
Sich mit 33 Jahren mit dem aufsetzen eines Testaments zu beschäftigen... nun, ich bin um eine Erfahrung reicher, aber hätte dennoch lieber ein paar Jahre mehr damit gewartet. ;-)
Als Vorbereitung und Vorlage für das eigene Schriftstück gibt es, man kann es sich denken, vorgefertigte Dokumente zum Downlaod und Richtlinien im Netz, die einem das ganze Prozedere sehr einfach machen.
Als Einführungslektüre kann ich jedem den Artikel IHR LETZTER WILLE ans Herz legen.
Hier werden zentrale Fragen wie "... muss jeder ein Testament schreiben?" oder "... welche Form muss das Testament haben?" geklärt.
Interessant fand ich besonders die Passagen zu dem Themenabschnitt:
Nach Abschließen des Testaments... es gibt doch einiges mehr zu beachten und zu berücksichtigen als man im Vorfeld gedacht hat. In was für einem ausgebufften System wir doch leben. *LOL*
Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, der zieht sich natürlich einen Notar zu Hilfe.
Ich habe mein Testament selbst verfasst, einen Rechtsanwalt drüber lesen lassen und es dann nicht nur in meiner Wohnung hinterlassen, sondern auch beim Nachlassgericht eingereicht.
Seit August 2013 ist die Möglichkeit einer amtlichen Verwahrung des Testaments noch attraktiver, da sich die Kosten hierfür reduziert haben. Grund dafür ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz: Demnach fällt für die Verwahrung eines Testaments beim Nachlassgericht nur noch eine einmalige Pauschale in Höhe von 75 EUR an.
Neben meinem Testament habe ich mich auch noch um eine Patientenverfügung bemüht.
Der deutlich emotionalere Part meiner beiden ToDo´s.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung gestaltet man mit seinem Hausarzt.
Sie besagt nichts weiter, als das bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls man nicht mehr für sich selbst entscheiden kann.
Ich brauchte insgesamt 2 Termine bei meinem Hausarzt. ;-) Nur um ganz sicher zu gehen, dass die Patientenverfügung schriftlich einwandfrei, verständlich und klar umgesetzt ist.
Eine Patientenverfügung ist altersunabhängig.
Ich rate jeder/m Volljährigen aus eigener Erfahrung dazu eine Patientenverfügung anfertigen zu lassen.
Der Gesetzgeber hat hier unter anderen Fälle von Wachkoma, Demenz oder schwerer Alzheimer im Blick.
Aktive Sterbehilfe ist als Inhalt allerdings verboten - Passive Sterbehilfe kann gefordert werden.
Es kann also beispielsweise festgehalten werden, dass lebenserhaltende Maßnahmen und künstliche Ernährung in einem gewissen Stadium unterlassen werden sollen. Umgekehrt ist es aber nicht möglich, Lebenserhaltungsmaßnahmen zu fordern, die aus medizinischer Sicht nicht möglich sind.
Etwas verwirrend, wenn man sich aber mit dem offiziellen Dokument der Bundesärztekammer auseinandersetzt, dann wird einem vieles klarer - und auch bewusster.
Auch wenn beide Punkte nicht zu den erfreulichen gehören, so sehe ich es dennoch so, dass sie notwendig sind. Nur wer für sich selbst Vorkehrungen trifft hat die Möglichkeit, dass nach seinem Willen gehandelt werden kann - egal zu welchem Zeitpunkt oder Alter.