Testament geändert----

aber auch die Begüngstige Person in der Lebensversicherung?
Nein,. das sollten Sie dann aber schnell tun. Denn ansonsten muss die Lebensversicherung gemäss der deutschen Rechtsprechung das Geld an die Person auszahlen, welche damals im Antrag stand. Wenn Sie sich scheiden lassen und neu heiraten kann es also sein, das in ihrem Todesfall auf einmal ihre Exfrau das ganze Geld bekommt und ihre geliebte Ehefrau leer ausgeht. Also, einfach in der Zukunft daran denken. Bei Scheidung muss die Bezugsberechtigte Person in der Lebensversicherung geändert werden, ansonsten bekommt ihre Ex immer das Geld. Sie geht zwar beim Erbe aus, aber nicht bei der Versicherung.
Liebe Grüsse
Daira Bär

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