Amazon, Netflix & Co. kaufen Bevorzugung ihres Verkehrs
Bei StreamOn können Mobilfunkkunden der Telekom auf Audio- und Videoangebote von Telekom-Partnern zugreifen, ohne dass der dadurch entstehende Datentransfer das Datenvolumen des Vertrags belastet.
Zu diesen Partnern gehören Amazon, AppleMusic, Netflix, Spotify und Youtube. Das ist eine klare Bevorzugung bestimmter Anbieter und deshalb ein Verstoß gegen die Netzneutralität.
Telekom verweigert die Gleichbehandlung
Bei entsprechender Ausgestaltung wäre das StreamOn-Geschäftsmodell durchaus mit den EU-Regeln vereinbar, die Deutsche Telekom wollte aber von der Bundesnetzagentur verlangte Nachbesserungen einfach nicht umsetzen. Deshalb ordnete die Behörde ein Zwangsgelds von 100.000 Euro je Verstoß an.
Die Netzneutralität verpflichtet Anbieter wie die Telekom, bei der Erbringung von Internetzugangsdiensten den gesamten Verkehr gleich zu behandeln, führt das Gericht in seiner Entscheidung aus. Hiergegen verstoße aber die gedrosselte Übertragungsgeschwindigkeit beim StreamOn-Angebot, die nicht für ein Streaming in HD-Qualität genügt. Keine Rolle spiele dabei die angeblich freiwillige Hinnahme der Drosselung durch Vertragsabschluss, da die Kunden sie letztlich nicht verhindern könnten.
Die Telekom will weiter für das Internet der Reichen streiten
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln kann die Telekom Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen – und das hat der weitgehende Staatskonzern auch schon angekündigt. „Die Gerichtsentscheidung hat auf unser StreamOn-Angebot keine unmittelbare Auswirkung“, kommentierte ein Telekom-Sprecher. „Im Interesse unserer Kunden werden wir weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit StreamOn weiter angeboten werden kann. Eine Einstellung von StreamOn würde einen großen Nachteil für unsere mehr als 1,7 Millionen Kunden sowie die über 350 Inhalte-Partner bedeuten.“