Damit hatte das Gericht entschieden, dass das StreamOn in mehreren Punkten gegen geltende Gesetze verstößt. Wenn das Produkt nicht geändert werde, komme es zu einem Vertriebsverbot.
Mit den Änderungen bei StreamOn will die Telekom jetzt das drohende Vertriebsverbot abwenden.
Amazon, Netflix & Co. erkaufen sich die Bevorzugung ihres Verkehrs
Bei StreamOn können die Mobilfunkkunden der Deutschen Telekom auf Audio- und Videoangebote von diversen Telekom-Partnern zugreifen, ohne dass der dadurch entstehende Datentransfer das Datenvolumen des Mobilfunkvertrags belastet.
Zu den Partnern bei StreamOn gehören Amazon, AppleMusic, Netflix, Spotify und Youtube. Das ist eine klare Bevorzugung bestimmter Anbieter und deshalb auch ein Verstoß gegen die Netzneutralität.