Teilhaber des Todes

Von Robertodelapuente @adsinistram
"Umberto Eco verurteilt die Steinigung ebenso wie die Giftspritze", titelte der Focus (Printausgabe Nr. 42 vom 18. Oktober 2010) kürzlich. Die westliche Wertegemeinschaft, so sein Resumee, dürfe bei der im Iran angewandten Variante der Todesstrafe sich insofern nicht empören, weil sie in den eigenen Reihen Nationen birgt, die gleichfalls gesetzlich morden.

Der Artikel war nur kurz gefasst und die Auflehnung, die er erntete, fiel auf den Seiten der nächsten Focus-Ausgabe auch nur zögerlich und sparsam aus. Man dürfe, so mokierte sich eine Leserin, die beiden Todesstrafen nicht in einen Topf werfen. Die Giftspritze in den Vereinigten Staaten sei mit dem Steinregen einer aufgebrachten Menge nicht vergleichbar; was aus diesen Zeilen schimmerte, könnte man überspitzt formuliert für die Selbstgerechtigkeit einer Wertegemeinschaft ansehen, die selbst das Meucheln akzeptiert, wenn es nur demokratisch legitimiert drapiert wird.

Mithin täuscht sich Eco tatsächlich. Die beiden Varianten des vom Gemeinwesen beschlossenen Forträumens eines zuvor zur Unperson erklärten Menschen, sind nur schwerlich gegeneinander abzuwägen. Hie das etatistische und rationale Aburteilen, da ein absolutistisches und emotionales Spektakulum; hier industrielle Präzision und effektivierte Verfahren, dort augenscheinliches Chaos und affektive Reflexe; einerseits der Rückgriff auf eine Verfassung, die im Namen des Volkes und damit jedes einzelnen Bürgers verurteilt, andererseits der Einbezug eines höheren Wesens, das nicht im Auftrag der Menschen, sondern übermenschlich sozusagen, sanktioniert.

Exakt in diesem letzten Punkt ist der Unterschied begraben. Es stimmt, es gibt kein moralisches Primat der einen Todesstrafe über die andere; und doch sind beide Ausformungen unvergleichlich. Gleichwohl der iranische Delinquent im Namen Gottes gerichtet wird, hat es die westliche Wertegemeinschaft vollbracht, ihre Bürger nicht nur materiell und mittels sozialreformatorischen Werken am Wohlstand teilhaben zu lassen - sie sichern auch die Teilhabe am Richterspruch, die Teilhabe an der Exekution. Die Verantwortlichkeit liegt dort in der Transzendenz, hier beim Bürger - die Errungenschaft des Westens ist es, dass er seine Bürger mitschuldig macht; er ist teilhaberisch in jeder Beziehung, macht seine Menschen nicht nur zu Komplizen, so wie eine Horde steinewerfender Totschläger in grölende Komplizenschaft tritt - er macht sie zu Teilhabern des Meuchelns, zu Sozii des Todesurteils.

Die Todesstrafe in Ländern, die von der bürgerlichen Revolution gestreift wurden, sie vereint die Bürger im Tode - in der Erklärung, jemanden dem Tode zu überstellen. Die Todesstrafe im Iran beispielsweise wird von einem obersten Wesen inspiriert, der Mensch hat diesen Ratschluss nur stur umzusetzen. Somit läßt sich festhalten, dass beide Formen nicht vergleichbar sind - und es ist untragbar, nur deshalb eine Variante zu erdulden, weil dort im Namen des Volkes gemordet wird und alle Bürger Teilhaber des Todes sind. Nur weil eine Gesellschaft durchweg zum Sachwalter erklärt wurde, kein Monarch, keine Gottheit mehr Unrecht spricht, muß das noch lange kein Fortschritt sein.

Im Iran werfen sie Steine, werden zu Komplizen, die nur ausführen, aber wenig Verantwortung haben - in den westlichen Ländern, führte man im Gedankenspiel dort durchgehend die Todesstrafe ein: keiner würfe, keiner würde zum Komplizen - man würde zum Mitverantwortlichen, zum Mit-Richter...