«Technologieverbot» – eine Worthülse im Tarnanzug

Von Walter

Im Zusammenhang mit dem Atomausstieg in der Schweiz warnen die Gegner auf allen Kanälen vor einem Technologieverbot. Dies dürfe nicht sein, sei es doch durchaus möglich, dass dereinst ungefährliche Atomtechnologien, wie etwa die Kernfusion, entwickelt würden, ganz zum Wohle der Menschheit. – Eine Entgegnung.

Was wie ein urliberales Anliegen daherkommt, nämlich die Entfaltung des Menschen nicht mit Verboten zu behindern, ist in Tat und Wahrheit eine Art Rückzugsgefecht einer Lobby mit handfesten wirtschaftlichen Interessen, einer Lobby, die als Folge der Atomkatastrophe in Fukushima ihre Felle davonschwimmen sieht. Nicht verwunderlich ist deshalb, dass für dieses Rückzugsgefecht Worthülsen herbeigezogen werden. Denn es fehlen schlicht die Argumente.

Die Wirklichkeit hat mehrfach widerlegt, dass die Atomtechnologie beherrschbar ist. Mehr noch: Die Wirklichkeit hat widerlegt, dass man in nützlicher Zeit die Bevölkerung vor den Folgen einer Atomkatastrophe schützen kann. Es gibt nun mal Technologien, deren «Restrisiko» in keinem Verhältnis zum Nutzen steht, oder anders ausgedrückt: die tödlich sind. Doch das ist bekannt, seit Fukushima schlagartig ins Bewusstsein vieler Menschen gedrungen und muss hier nicht wiedergekäut werden.

Die Entlarvung einer Worthülse
Vielmehr soll der Begriff des «Technologieverbots» als (inhaltleere) Worthülse entlarvt werden. Er steht zunächst da, als wäre die Anwendung einer Technologie per se ein Menschenrecht – und als würde deren Verbot gegen ein Grundrecht des Menschen verstossen. Doch die Menschen halten es schon seit längerem so, dass nicht alles Machbare auch erlaubt ist. Dafür gibt es viele Beispiele: das Klonverbot beim Menschen, die Nutzung der Gentechnik in der Landwirtschaft, zumindest in der Schweiz, die Herstellung und Verwendung von Asbest.

Technologieverbote sind also bei weitem kein neues Paradigma in der Politik. Vielmehr sind sie durchaus wünschbar, wenn Technologien erwiesenermassen – oder auch nur aller Voraussicht nach – den Menschen mehr Schaden als Nutzen bringen. Zudem können Verbote auch wieder rückgängig gemacht werden, wenn neue Tatsachen auf dem Tisch liegen.

Kernkraftwerk Gösgen, von Ifenthal (SO) aus gesehen (Foto unter CC-Lizenz: gali367)


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