Taxifahrer bekommen ab 1.1.2015 – € 8,50 an gesetzlichen Mindestlohn

Viele Branchen haben vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes ab dem 1.1.2015 noch den Notanker gezogen und schnell einen geringeren tariflichen Mindestlohn vereinbart, so z.B. die Abfallwirtschaft und die Landwirtschaft.

Die Taxibranche wollte dies auch, allerdings sind hier die Verhandlungen gescheitert. Es gibt keinen geringeren tariflichen Mindestlohn für die Taxiffahrer ab 1.1.2015.

Stattdessen gibt es den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von € 8,50 brutto pro Stunde.

 



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