“Schlechte Meldungen kann die Bundesregierung nicht gebrauchen. Deshalb bleibt sie dabei, die Arbeitslosenzahlen schön zu rechnen. Arbeitslose, die krank sind, einen Ein-Euro-Job haben oder an Weiterbildungen teilnehmen, werden bereits seit längerem nicht als arbeitslos gezählt. Fast alle Arbeitslosen, die älter als 58 sind, erscheinen nicht in der offiziellen Statistik. Im Mai 2009 kam eine weitere Ausnahme hinzu: Wenn private Arbeitsvermittler tätig werden, zählt der von ihnen betreute Arbeitslose nicht mehr als arbeitslos, obwohl er keine Arbeit hat.
Wer die tatsächliche Arbeitslosigkeit erfassen will, muss ehrlich rechnen. Dazu sagte der damalige Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) am 4. Juni 2009 in der Fernsehsendung Panorama: “Alles, was an Effekten durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entsteht, wird jedes Mal zusammen mit der Arbeitsmarktstatistik veröffentlicht. … Ich glaube, dass man sich auf die Seriosität dieses Prozesses verlassen kann.” Wer anders rechnen wolle, könne ja “seine Zahl veröffentlichen – und dazu ein Flugblatt drucken.” Das tun wir gern. Hier ist die tatsächliche Zahl, die allein auf amtlichen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit beruht. Im August 2011 sind fast 4 Millionen Menschen arbeitslos. Zeit zu handeln statt zu tricksen.”
“Tatsächliche Arbeitslosigkeit im Mai 2012: 3.689.070
Offizielle Arbeitslosigkeit: 2.855.279
Nicht gezählte Arbeitslose: 833.791
Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I und/oder ALG II: 217.893
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 134.104
Fremdförderung: 81.416
Beschäftigungsphase Bürgerarbeit: 27.433
Berufliche Weiterbildung: 147.721
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining): entfallen
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z. B. Vermittlung durch Dritte): 138.740
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 7.813
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 217
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 78.454
Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht Mai 2012, Seite 70. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die aufgrund verschiedener rechtlicher Regelungen (§§ 428 SGB III, 65 Abs. 4 SGB II, 53a Abs. 2 SGB II u.a.) nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der Gruppe Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I oder ALG II.”
Quelle: http://www.die-linke.de/politik/themen/arbeitsmarktundmindestlohn/tatsaechlichearbeitslosigkeit/#c34608