Tätigkeit und Beruf …

Erstellt am 18. April 2012 von Andramas

… sind grundverschiedene Dinge.

Wenn – beispielsweise – ein Augenoptiker Fischer verkauft, ist er in diesem Augenblick Fischverkäufer und nicht Augenoptiker. Und wenn dieser Verkäufer angestellt ist, Tram zu fahren, ist er so lange Tram- oder Straßenbahnfahrer, bis er aussteigt, um erneut Fische zu verkaufen. Dann ist er wieder Fischverkäufer. Und wenn ein Hund muht, isser ’ne Kuh.

Ein Anwalt der sich anschickt, Geld einzutreiben, ist ein Geldeintreiber. Mehr nicht.

“Anwaltliche Geltendmachung der Ansprüche der mobilcom-debitel GmbH” lese ich, denke dabei “DIESE GAUNER!” und “die Zeit ist gekommen, den Betrügern das Handwerk zu legen!”

Betrogene aller Länder vereinigt Euch!