Täterinnen in BMFSFJ-Broschüre benannt

weibliche-haeusliche-gewalt-gegen-mann-maennerStetig nährt sich das Eichhörnchen und im Fall von Männerrechten und -benachteiligungen scheint die­ses ebenfalls zu gelten. Eigentlich sollte es eine Selbst­verständlichkeit sein, das in einer Broschüre über häusliche Gewalt männliche, sowie weibliche Täter benannt werden. Nach Jahren des Protestes gibt es nun nicht mehr nur den Täter, sondern auch die Täterin.

Zu früh darf trotzdem nicht gejubelt werden, denn der Fokus in dieser Bro­schü­re liegt immer noch bei den Frauen als Opfer. So kommt das Wort Frauen 33 mal vor, das Wort Männer genau 3 mal. Die letzteren werden zum einen im Vorwort erwähnt:

Opfer von Gewalt – seien es Frauen, Männer oder Kinder – brauchen Schutz.

Die andere Erwähnung findet man in einem Satz bei der Aufzählung von Opferberatungsstellen:

Wer hilft Ihnen, wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt sind?

[..] Männerbüros und Männerberatungsstellen (in vielen größeren Städten, Telefonbuch)

Während bei den anderen Beratungsstellen fast immer Internetadressen oder auch Telefon-Nummern angegeben sind, fehlt dieses bei den Männern. Aller­dings frage ich mich, wo die vielen Männerbüros und -beratungstellen sind? Deswegen eine Bitte an alle Leser: Wenn jemand solche Stellen kennt, möge man mir entsprechende (Internet-)Adressen mitteilen, diese stelle ich dann in WikiMANNia ein.

Kinder werden ebenfalls erwähnt, wenn auch meistens nur im Zusammen­hang mit Frauen. Interessant ist natürlich noch die Erwähnung, dass das Gewalt­schutzgesetz für Kinder nicht gilt. Dazu steht in der Broschüre folgen­des:

Nur wenn Kinder von ihren Eltern misshandelt werden, gilt das Gewaltschutzgesetz nicht. Hierfür gelten die speziellen Vorschriften des Kindschafts- und Vormundschaftsrechts, die Maßnahmen des Familiengerichts unter Einschaltung des Jugendamts vorsehen (vgl. S. 22 f.).

Viele werden es vermutlich nicht wissen, aber in den ersten Gesetzesent­wür­fen waren Kinder noch aufgeführt. Erst nach heftigen Protesten diverser Frau­enlobbyisten wurden Kinder aus dem Gewaltschutzgesetz entfernt. Ein Schelm, wer böses dabei denkt ;-)

Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt

Anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung jeder Form von Gewalt gegen Frauen am 25. November veröffentlichte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit dem Bundesmini­ste­rium der Justiz die Broschüre “Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt”.

[..]Opfer von Gewalt - seien es Frauen, Männer oder Kinder - brauchen Unterstützung. Wer zu Hause geschlagen und gedemütigt wird, braucht besonderen Schutz. Wie schwerwiegend das Problem ist, belegt die im Auftrag des Bundesfamilienministeriums durchgeführte repräsentative Studie “Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland”. Die Ergebnisse der Studie zeigen unter anderem, dass rund 25 Prozent der Frauen im Alter von 16 bis 85 Jahren häusliche Gewalt durch den aktuellen oder einen früheren Beziehungspartner erlebt haben. Zwei Drittel der betroffenen Frauen haben schwere bis sehr schwere körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlitten. Ein besonders hohes Risiko besteht für Frauen in Trennungsphasen. Gewalt kommt zudem in allen gesellschaftlichen Schichten und Bevölkerungsgruppen vor.

Gewaltschutzgesetz schützt Frauen, Männer und Kinder

Die Bundesregierung nimmt die Aufgabe, in solchen Fällen den erforderlichen Schutz zu gewährleisten, ernst und setzt seit vielen Jahren in Zusammenarbeit mit Akteuren in Ländern, Kommunen und der Unterstützungspraxis “Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen und zur Inverantwortungnahme der Täter” um. Mit dem Gewaltschutzgesetz wurde jetzt ein wichtiger Schritt im Kampf gegen häusliche Gewalt vollzogen. So kann zum Beispiel durch spezifisch angepasste Schutzanordnungen der Gewalttäter gezwungen werden, die Wohnung zu verlassen und Abstand zum Opfer zu halten. Den Opfern häuslicher Gewalt wird dadurch nicht länger zugemutet, selbst für ihren Schutz zu sorgen und dabei den Verlust der vertrauten Umgebung in Kauf nehmen zu müssen. Mehr

Information zum Gewaltschutzgesetz (Broschüre 33 Seiten)

Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend hat gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz die aktualisierte Broschüre “Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt” veröffentlicht. Welchen Rechtsschutz haben Opfer von häuslicher Gewalt? Was regelt das Gewaltschutzgesetz? Was ist, wenn Kinder betroffen sind? Zu diesen und weiteren Fragen gibt diese Broschüre umfassend Auskunft.
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