Taschengeld: “Wer den Rappen nicht ehrt …

Taschengeld: “Wer den Rappen nicht ehrt …

Der Grosse erhält derzeit 1 Franken pro Woche.

… ist des Frankens nicht wert.”

Seit unser Grosser die 1. Klasse besucht, bekommt er nun jeden Freitag einen Franken Taschengeld. Damit die Kirche im Dorf bleibt, haben wir entschieden, dass der Kleine bereits auch “taschengeldberechtigt” sein und fünfzig Rappen pro Woche bekommen soll.

Das Taschengeld erhalten sie immer freitags. Wenn sie am Mittag zurück aus der Schule bzw. aus dem Kindergarten sind, finden die beiden ihren “Zahltag” immer schön an ihrem Platz am Familientisch vor.

Der richtige Umgang mit Geld können Kinder nur erlernen, wenn sie solches zur Verfügung haben. Nicht nur Experten wie Lehrkräfte oder Psychologen, sondern auch die Budgetberatung Schweiz (ASB) empfehlen, Kindern Taschengeld auszuzahlen, und zwar erstens regelmässig und zweitens an keinerlei Bedingungen oder Rechenschaft geknüpft, sondern zur freien Verfügung gestellt.

Die empfohlenen Beträge pro Schuljahr und Woche sehen wie folgt aus:

  • 1. Schuljahr: 1 Franken pro Woche
  • 2. Schuljahr: 2 Franken pro Woche
  • 3. Schuljahr: 3 Franken pro Woche
  • 4. Schuljahr: 4 Franken pro Woche
  • 5. und 6. Schuljahr: Fr. 20.– bis Fr. 25.– pro Monat
  • 7. und 8. Schuljahr Fr. 25.– bis Fr. 35.– pro Monat
  • 9. und 10. SchuljahrFr. 35.– bis Fr. 50.– pro Monat
Taschengeld: “Wer den Rappen nicht ehrt …

Der Kleine bekommt jede Woche fünfzig Rappen.

Damit es nicht ständig Diskussionen ums Taschengeld gibt, werden Eltern folgende Regeln empfohlen:

  • zahlt das Taschengeld pünktlich aus und ohne dass das Kind Euch immer wieder dazu auffordern muss
  • Taschengeld gibt es auch, wenn Eure Kinder nicht brav gewesen ist, denn sie werden ja nicht für sein Wohlverhalten bezahlt, sondern bekommen das Geld, um den Umgang damit zu lernen
  • Eure Kinder dürfen selber entscheiden, wofür sie ihr Geld ausgeben und müssen Euch keine Rechenschaft darüber ablegen
  • gebt nicht zu viel Taschengeld – Kinder sollen lernen, mit dem auszukommen, was sie bekommen
  • gebt keine Vorschüsse, sondern besprecht mit Euren Kindern, weshalb sie schon wieder pleite sind und wie das in Zukunft vermieden werden könnte
  • verlangt nicht von Euren Kinder, dass sie ihr gesamtes Taschengeld in den Sparstrumpf stecken
Taschengeld: “Wer den Rappen nicht ehrt …

Taschengeld für die Mamma!

Das Ganze klappt bei uns derzeit sehr gut, weil beide Buben (noch) so sparsam sind, dass sie jeden einzelnen Batzen grundsätzlich in ihr Sparschwein legen und an und für sich keinen weiteren Verwendungszweck sehen. Einzig einmal – während der Ausverkaufsphase nach den Festtagen – haben sie den Wunsch geäussert, “etwas” mit ihrem Taschengeld kaufen zu dürfen. Was sie – in Form von Legos (der Grosse) und Planes-Fliegerli (der Kleine) – mit einem Teil ihres gesamten Geldes auch gemacht haben.

Interessanterweise finden sie beide (noch), dass sie “ganz viel Geld” haben und wenn sie es gar zusammen legen würden, sie sich “etwas ganz, ganz Grosses” leisten könnten. Und weil sie offenbar das Gefühl haben, im Geld zu schwimmen, hat mir kürzlich der Grosse einen Franken von seinem Taschengeld aufs Kissen zurück gelegt. “Damit du auch ein bisschen Geld für dich hast, Mamma, und etwas für dich kaufen kannst. Ich habe ja genug”.

Wie handhabt Ihr das mit dem Taschengeld? Ab wann habt Ihr Euren Kindern Taschengeld ausbezahlt? Nach welchen Richtlinien und Regeln? Gibt es Streit deswegen? Erzählt uns!

Weitere Informationen und Details findet Ihr bei www.elternclubschweiz.ch.


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