Der heutige 4. August steht seit den 1990er Jahren ganz im Zeichen eines der edelsten Getränke der Welt. Denn heute wird weltweit der (internationale) Tag des Champagners gefeiert. Initiiert wurde dieser Aktionstag von den Champagner-Herstellern aus dem französischen Weinbaugebiet Champagne. Grund genug, der Sache hier nachzugehen und uns auf den kuriosen Feiertagen heute dem Schaumwein zu widmen.
Ein paar Daten rund um das festlichste aller Getränke
Wie es die Zwischenüberschrift bereits andeutet, gilt der Champagner nach wie vor als eines der edelsten und feierlichsten Getränke der Welt. Und das mit recht hohem Verbrauch: So werden jedes Jahr weltweit ca. 2,5 Millionen Hektoliter Champagner – dies entspricht ca. 330 Millionen Flaschen – abgefüllt und mit einem jährlichen Umsatz von ca. 4 Milliarden Euro verkauft. Insofern scheint die profane Bezeichnung Schaumwein eigentlich nicht ganz angemessen. Aber was zeichnet den Champagner nun aus? In erster Linie die im Wein gelöste Kohlensäure (Kohlendioxid), die erst nach Abfüllung bei einer zweiten Gärung in der Flasche entsteht (franz. Méthode traditionnelle oder: Méthode champenoise). Dementsprechend – dies gilt allerdings auch für alle anderen Schaumweine – muss eine Flasche, in der ein Schaumwein abgefüllt wird, besondere Bedingungen erfüllen. Um den bei der zweiten Gärung entstehenden Druck standhalten zu können, verfügen nahezu alle Champagner-Flaschen über eine konische Vertiefung am Boden, durch welche diese dann druckbeständiger werden. Ausnahme bilden hier die durchsichtigen bzw. klaren Flaschen des Herstellers Roederer Cristal, deren Böden besonders dick und stabil sind. Durch die lange Gärzeit in der Flasche lagern nach Schätzung des Verbandes der französischen Champagner-Hersteller aktuell ca. 1,5 Milliarden Flaschen in den Kellern der Hersteller und Händler.
Champagner – die Besonderheiten einer geschützten Marke
Damit aber nicht genug der Besonderheiten des Champagners gegenüber anderen Schaumweinen. So werden Champagner-Flaschen nicht einfach geöffnet, sondern mit einem Champagnersäbel geköpft. Diesen Vorgang bezeichnet man daher auch als Sabrieren. Darüber hinaus darf auch nicht jeder Schaumwein als Champagner bezeichnet bzw. verkauft werden. Denn die französische Bezeichnung Champagne wurde markenrechtlich geschützt und darf lediglich für die im französischen Weinbaugebiet Champagne (franz.. la Champagne) nach streng festgelegten Regeln angebauten und gekelterten Schaumweine verwendet werden. Dementsprechend ist der Champagner durch das Appellation d’Origine Contrôlée (AOC; französisch: kontrollierte Herkunftsbezeichnung) – auch wenn es nicht auf dem jeweiligen Etikett vermerkt ist – gesichert. Dieses Schutzsiegel gilt für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Frankreich bzw. der Schweiz und schützt neben dem Champagner auch Produkte wie Butter, Calvados, Käse, Olivenöl und Wein.
In diesem Sinne: Cheers und Euch allen einen tollen Tag des Champagners.
Weitere Infos zum Tag des Champagners:
- Deutscher Wikipedia-Eintrag zum Champagner (deutsch)
- Fachportal rund um den Champagner: www.champagnerwelt.com (deutsch)