SWR-Rundfunkrat stimmt Konzept zum Jungen Angebot zu

Der Rundfunkrat des Südwestrundfunks (SWR) hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 21. Mai 2015, in Stuttgart nach ausführlicher Diskussion und Beratung dem Konzept zum geplanten gemeinsamen Jungen Angebot von ARD und ZDF zugestimmt. Nach dem Gremium des auf ARD-Seite federführenden SWR berät am 29. Mai 2015 der ZDF-Fernsehrat in Berlin über das Onlineangebot. Die Vorsitzende des SWR-Rundfunkrats Margit Rupp bezeichnete das Konzept von ARD und ZDF als zukunftsweisend. Rupp: „Das Jugendangebot von ARD und ZDF ist von immenser Bedeutung für die ganze Gesellschaft. Jungen Menschen müssen wir eine klare Alternative bieten zu den bestehenden Inhalten im Netz mit meist kommerzieller Ausrichtung. Durch die ökonomische und inhaltliche Unabhängigkeit wird sich das Junge Angebot klar von Geschäftsmodellen anderer Anbieter unterscheiden. Es verfolgt den Anspruch, identitäts- und demokratiestiftend sowie meinungsbildend zu wirken. Es wird den gesellschaftlichen Diskurs fördern und dazu beitragen, junge Menschen zu gesellschaftlicher Teilhabe zu befähigen.“

Mit Blick auf die staatsvertragliche Beauftragung betonte der SWR-Rundfunkrat, dass die noch nicht abschließend formulierten rechtlichen Rahmenbedingungen so ausgestaltet sein müssen, dass das Angebot auch ein Erfolg werden könne. Es werde darauf zu achten sein, dass die ansonsten für öffentlich-rechtliche Online-Angebote bestehenden Einschränkungen beim Jungen Angebot tatsächlich wegfallen, so wie es in der Protokollnotiz zum Entschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom Oktober 2014 festgehalten worden war. Zudem appellierte der SWR-Rundfunkrat an die Rundfunkkommission der Länder, einen Start des Angebots spätestens Mitte 2016 zu ermöglichen.

Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen sei mitentscheidend für den Erfolg die zielgruppengerechte Ansprache. Margit Rupp: „ARD und ZDF sollten einen angemessenen Anteil an originären, ausschließlich für das junge Angebot ausgerichteten Inhalten produzieren. Diese Inhalte, aber auch das Mediennutzungsverhalten und damit die Verbreitungswege, sollten regelmäßig durch die Medienforschung überprüft werden. Nur dann kann das Angebot flexibel auf Entwicklungen innerhalb der von Dynamik geprägten Zielgruppe reagieren oder diese im besten Fall vorwegnehmen.“

Das SWR-Gremium legte in der Beratung großen Wert darauf, dass das Angebot einen angemessenen Anteil an Information, Wissen und Bildung enthalten müsse. Anders als kommerzielle Anbieter, die auf nachfrageoptimierte Inhalte setzen, müsse das öffentlich-rechtliche Onlineangebot eine nachhaltige Strategie mit eigenem publizistischem Mehrwert verfolgen. Ein weiteres Merkmal des Jungen Angebots sei entsprechend dem Auftrag der Ministerpräsidentenkonferenz die Vernetzung mit den jungen ARD-Wellen. Der SWR-Rundfunkrat bekräftigte, dass die Zusammenarbeit mit den regionalen jungen Wellen jedoch nicht bedeute, dass hier ein neues nationales Hörfunkprogramm entstehe.

Weiterhin sieht es der SWR-Rundfunkrat als Teil des Auftrags an, einen barrierefreien Zugang zum Jungen Angebot zu gewährleisten. Darüber hinaus gelten der hohe Datenschutzstandard und die hohen Anforderungen eines wirksamen Jugendmedienschutzes öffentlich-rechtlicher Angebote auch für das Junge Angebot. www.swr.de


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