Daimler AG gegen SWR-Film über Werkverträge ab
Der Südwestrundfunk (SWR) begrüßt die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart in Sachen Daimler/SWR. Das Gericht hat am Donnerstag, 9. Oktober 2014, verkündet, dass es die Unterlassungsklage der Daimler AG abgewiesen hat, und dass die Ausstrahlung des Beitrags “Hungerlohn am Fließband” rechtmäßig ist. Das Unternehmen wollte mit der Klage erreichen, dass der SWR das in dem Beitrag benutzte heimlich gedrehte Material nicht mehr verwenden darf. SWR-Reporter Jürgen Rose, der getarnt als Mitarbeiter einer Logistikfirma mit versteckter Kamera vor Ort filmte, hat dabei Missstände beim Einsatz von Fremdarbeitskräften aufgedeckt.
Der SWR sieht sich durch das Urteil des Stuttgarter Landgerichts in seiner Auffassung bestätigt, dass das Informationsinteresse der Öffentlichkeit in diesem Fall eine übergeordnete Bedeutung hat gegenüber dem Persönlichkeitsrecht eines einzelnen Unternehmens. SWR-Sprecher Wolfgang Utz: „Der SWR begrüßt die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart. Dieses Urteil ist nicht nur eine gute Nachricht für den Südwestrundfunk, sondern für die gesamte deutsche Medienlandschaft. Das Gericht verdeutlicht damit, dass die Aufdeckung gesellschaftlicher Missstände auch mit den Mitteln der investigativen Recherche möglich sein muss. Die Entscheidung besagt, dass die Pressefreiheit nicht an Werkstoren endet.“ www.swr.de