Sehr geehrte Frau Dr. Steinbach,
auch Borniertheit ist kein Menschenrecht, selbst eine wiederholte Kandidatur für die CDU im Frankfurter Stadtteil Bornheim, ist keine geeignete Ausrede für anhaltende Borniertheit.
Grund für dieses Blog ist, dass sie in Ihrem Blogroll, auf den sie auch in dem sozialen Netzwerk Twitter mit Ihrem Twitter-Account hingewiesen haben, nachfolgende Behauptung über mich aufstellen, die nicht der Wahrheit entspricht und geeignet ist, mein Ansehen in der Öffentlichkeit nachhaltig zu schädigen.
In einem Blog vom 16.05.2013 behaupten Sie:
„Die Fraktion der Grünen hat im Jahr 1985 einen Gesetzentwurf eingebracht, der zum Ziel hatte u.a. den § 182 des Strafgesetzbuches zu streichen. Darin ist die Strafbarkeit sexuellen Missbrauchs geregelt. Redner und Initiator für diesen Antrag war der hessische Bundestagsabgeordnete und ehemalige Landesgeschäftsführer der hessischen Grünen, Herbert Rusche.“
Dazu folgendes:
Die damalige Fassung des § 182 lautete bis 1987:
§ 182 Verführung
(1) Wer ein Mädchen unter sechzehn Jahren dazu verführt, mit ihm den Beischlaf zu vollziehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Die Verfolgung der Tat ist ausgeschlossen, wenn der Täter die Verführte geheiratet hat.
(3) Bei einem Täter, der zur Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war, kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
In Ihrem Blog suggerieren Sie wahrheitswidrig, die Strafvorschrift des § 182 StGB würde den Schutz vor sexuellem Missbrauch enthalten.
Es ist im Gegenteil so, dass die Strafbarkeit von sexuellem Missbrauch zu keinem Zeitpunkt, auch nicht im Zeitraum von 1975 bis 1987, in § 182 StGB geregelt wurde.
Weiterhin suggerieren Sie damit, dass ich als damaliges Mitglied des Bundestages und ehemaliger Landesgeschäftsführer der Grünen in Hessen dem sexuellen Missbrauch von Kindern Vorschub geleistet habe.
Darüber hinaus ist diese unzulässige Verknüpfung des angeblichen sexuellen Missbrauchs mit der zur Zeit stattfindenden Debatte über sexuellen Missbrauch geeignet, mir zu unterstellen, ich selbst habe pädophile Neigungen und/oder würde diese fördern.
Richtig ist, dass ich als Bundestagsabgeordneter mit der Fraktion Die Grünen einen Antrag zur Streichung der §§ 175 und 182 StGB im Jahre 1985 eingebracht habe.
Das Ziel dieses Antrags war, die strafrechtliche Diskriminierung der Homosexuellen zu beenden und ein allgemeines Schutzalter von 14 Jahren zu erreichen.
Es war deutlich erkennbar nicht die Absicht dieses Antrages, die Strafbarkeit sexuellen Missbrauchs zu beseitigen.
Ihre Behauptungen sind geeignet, mein Bild in der Öffentlichkeit erheblich und nachhaltig zu schädigen. Durch die vorstehend geschilderte unzulässige Verknüpfung von Tatsachen und Halbwahrheiten haben Sie mich in der Öffentlichkeit verleumdet, vor allem auch, weil die von Ihnen behaupteten Tatsachen nachweislich unwahr sind.
Das obige sind Auszüge aus der Begründung zu einer Unterlassungserklärung die gestern formuliert und bereit zur Zustellung an Frau Steinbach war.
Im letzten Moment bat mich mein alter Freund und Bekannter, Swami Durchananda, der anscheinend auch ein Freund und Berater von Erika Steinbach ist, nicht mit der Forderung nach einer Unterlassungserklärung gegen Sie vorzugehen. Aus diesem Grund habe ich auf die Zustellung der Unterlassungserklärung verzichtet und mich entschieden mit einem Blog zu reagieren.
Link zum Blog von Frau Dr. Erika Steibach
Link zu Hotel Harakiri, Heimatvertriebenenherberge, Swami Durchananda und Frau Dr. Erika Steinbach