Stuttgart 21: Wenn die Baumfällung rechtswidrig wäre… es wird konkreter!

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Schon im August liess die Bahn ein Gutachten erstellen, aus dem sich ergeben soll, dass ökologische Gründe gegen die geplante Rodung sprechen.

Das Gutachten erhielt am Donnerstag, den 30.09.2010, die Außenstelle Stuttgart des Eisenbahn-Bundesamts (EBA), die für das Bauprojekt zuständige Aufsichtsbehörde. Warum dies nicht früher geschah, ist bisher nicht bekannt.

Unabhängig davon, ebenfalls am 30.09. gegen 16 Uhr, versuchte der BUND, die Baumfällarbeiten per Eilantrag beim Verwaltungsgericht zu stoppen. Grund: die Gefahr von Verstössen gegen den Artenschutz.

Etwa eine Stunde später bekam das Stuttgarter Regierungspräsidium das Gutachten vorgelegt.

Das EBA schickte gegen 18 Uhr ein Schreiben an die DB ProjektBau GmbH und wies neben fehlenden Formalien auf einen Widerspruch hin: Aus dem Gutachten ergebe sich, dass zum Schutz des Juchtenkäfers „ein Teil der Bäume im Bereich des mittleren Schlossgartens“ bestehen bleiben müsse. Dem Antrag der Bahn zufolge sei ein Verbleib dieser Bäume jedoch nicht vorgesehen. „Mithin ist nicht erkennbar, wie der Ablauf der Bauarbeiten unter Berücksichtigung des Schutzes von Juchtenkäfern durchgeführt werden soll…“, heißt es in dem Schreiben. Ohne den fehlenden „Landschaftspflegerischen Ausführungsplan“ dürfe mit den Baumfällarbeiten nicht begonnen werden, heißt es nach Angaben von Spiegel online.

Bahn und EBA sollen sam Donnerstagabend unmittelbar nach Eingang des Schreibens Verhandlungen aufgenommen und sich dabei auf die Durchführung der Baumfällarbeiten geeinigt haben. Bestätigt worden ist dies allerdings durch das EBA bisher nicht.

Dem Verwaltungsgericht lagen weder das Schreiben noch das Gutachten vor, es entschied es im Eilverfahren nicht – und in der Nacht wurden Fakten geschaffen.


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