Die Demonstration im Schlossgarten war allein durch das Grundgesetz schon gesichert. Paragraph 8 des Grundgesetzes lautet wie folgt:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Ich möchte an dieser Stelle nochmal kurz aus dem Artikel der Freiheitsliebe zitieren, der unter dem Titel "Überwachung = Gängiges Prinzip" zu finden ist, dort beschäftigten wir uns mit der Problematik der Überwachung und Erfassung von Demonstranten und wie die Einstufung einer Veranstaltung erfolgt.
diefreiheitsliebe.de - Überwachung = Gängiges Prinzip - 28 Juli 2010
Wie schon im Artikel zum Verfassungsschutz und der Linken stelle ich mir die Frage, wer die Kriterien festlegt, ab wann von einer Demonstration eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit ausgeht.
Es kommt also weiterhin auf die Einschätzung der Polizei als Exekutive an. Mir drängt sich dabei zwangsläufig die Frage auf:“Wer überwacht die Überwacher?“ Müsste es nicht viel mehr einen offen gelegten Katalog mit Kriterien geben nach dem eine Veranstaltung bzw. Demonstration nach einem festgelegten Index eingestuft wird. Ich möchte mir an dieser Stelle natürlich nicht anmaßen diesen Index zu erstellen, aber ich denke er wäre ein weiterer Schritt für mehr Transparenz bei der Polizei.
Mir stellt sich nun die Frage nach welchen Kriterien die Polizei Kinder, Schüler, Frauen und Renter als eine solche Bedrohung eingestuft hat, dass man es nötig hatte Tränengas und Wasserwerfer einzusetzen. Gestaute Aggressionen innerhalb der Exekutive? Sollten sie nicht friedliche Bürger schützen? Bei den Demonstranten handelte es sich weder um besonders auffällige oder bekannte Demonstranten, sondern um Menschen, die teilweise zum ersten Mal auf die Straße gingen, um ihren Forderungen und Protesten eine Stimme zu geben.
Folgen für die Polizisten, die an diesem Einsatz beteiligt waren, wird es sicherlich keine geben. Es ist nur ein erneutes Beispiel für Polizeigewalt in Deutschland. Ein weiteres Beispiel dafür, dass man eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten braucht. Mehr Transparenz innerhalb unserer Exekutive.
Am Ende möchte ich nochmal auf die Kampagne von Amnesty hinweisen und auf die anstehenden Demonstrationen gegen Polizeigewalt am heutigen 1. Oktober.
Amnesty – Transparenz schafft Menschenrecht
Durch die Überwachung soll eine Identifizierung von Unruhestiftern gewährleistet sein. Das es aber auch die andere Seite gibt zeigt die aktuelle Kampagne von Amnesty International „Transparenz schafft Menschenrecht“. In dieser fordern sie aufgrund von zunehmender Polizeigewalt eine „Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Kampfmontur.“ Ebenfalls sollen Untersuchung gegen Polizisten später von Unabhängigen durchgeführt werden, denn nach Aussage von Amnesty verlaufen Ermittlungsverfahren gegen Polizisten oft schleppend und nur oberflächlich.
Weiterführende Links: http://www.amnestypolizei.de/
Demos gegen Polizeigewalt
1. Stuttgart, 19 Uhr Schlossgarten
2. Berlin, 19.00 Uhr
Potsdamer Platz, Am DB-Tower (http://tinyurl.com/34gozxw)
3. Hannover, 19.00 Uhr
Bahnhofstraße, Ecke Ernst-August-Platz
4. Magdeburg, 19.00 Uhr, Hauptbahnhof
5. Kiel, ab 14.00 Uhr (!!) Bahnhofsvorplatz, Schweigemarsch
6. Düsseldorf, Hauptbahnhof, 16.00 Uhr
7. Mainz, 15.00 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz
8. Leipzig, 19.00 Uhr, Kleiner Willy-Brandt-Platz (ggü. Hauptbahnhof),
9. Dresden, 19.00 Uhr Schwabenstreich, Albertplatz
10. Erfurt, 15.00 Uhr
Bahnhofsvorplatz Erfurt Hauptbahnhof
11. Potsdam, 16.00 Uhr, vor dem Hauptbahnhof
12. 09599 Freiberg, 18.00 Uhr, vor dem Bahnhof in Freiberg
13. Köln, 18 Uhr, Hauptbahnhof