Stromanbieter bei Umzug wechseln – geht das?

Rein statistisch betrachtet zieht der deutsche Bundesbürger in seinem Leben rund 4,5 mal um und bezieht eine neue Wohnung oder Haus. Unabhängig davon, ob man in gleichen Ort wohnen bleibt oder es einen in eine neue Stadt führt, es gilt beim Umzug Einiges zu beachten und dazu gehört auch, dass man sich frühzeitig, um das Thema Energieversorgung Gedanken macht. Schließlich benötigt man nach dem Umzug nicht nur eine Abschlussrechnung für die alte Wohnung, sondern auch einen neuen Energieversorger für das neue Heim. Doch kann man bei einem geplanten Umzug so einfach den Stromanbieter wechseln?

Grundsätzlich gilt, dass man als Stromkunde im Falle einer Preiserhöhung oder eines Umzugs das Recht hat, von seinem vertraglich eingeräumten Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und zwar ohne Umschweife. Dazu stellt 365 AG Vorstand Antoine Werner Beinhoff auch immer wieder fest, dass viele Verbraucher nicht wissen, dass man bei einem Umzug beziehungsweise Neueinzug auch rückwirkend den Stromversorger wechseln kann.

Stromanbieter Umzug wechseln geht das?

Dennoch sollte man zur eigenen Absicherung auch einen entsprechenden Blick in die AGB des Liefervertrages seines aktuellen Energielieferanten werfen, um sich hier eine gewisse Sicherheit zu verschaffen. Wer umzieht und den Strom von seinem Grundanbieter bezieht, kann mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist mit Hinweis auf den Umzug kündigen und zu einem neuen gegebenenfalls, günstigeren Energieanbieter wechseln. Stellt sich jedoch heraus, dass der bisherige Stromanbieter die Frist für ein solches Kündigungsrecht sehr knapp gehalten hat, so empfiehlt es sich, die Kündigung selbst in die Hand zu nehmen, statt sie dem neuen Energielieferanten zu überlassen. Das ist sicherer und bewahrt einen als Verbraucher von der Enttäuschung durch eine zu spät eingegangene Kündigungsmitteilung.

Eine Verpflichtung zur Mitnahme des alten Stromanbieters besteht nicht

Eine sich hartnäckig haltende Auffassung bezüglich des Energieanbieterwechsels ist, das man den Stromanbieter bei einem Umzug innerhalb des Versorgungskreises gar nicht kündigen kann- sprich: „mitnehmen" muss. Das ist im Grundsatz falsch, denn wie bereits erwähnt, kann wer Strom aus der Grundversorgung bezieht, die Liefervertrag mit einer Frist von 2 Wochen mit der Begründung eines Umzugs kündigen. Jedoch gibt es Ausnahmen und die beziehen sich auf Energielieferverträge mit Laufzeit, welche mit einem alternativen Stromanbieter geschlossen wurden. Hier ist entscheidend, was in den AGB des alternativen Stromanbieters steht. Häufig findet man auch in diesen AGB die sogenannte Umzugsklausel, dank welcher der Stromanbieter im Falle eines Umzugs ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Oftmals findet sich auch in den AGB's der Vorgang eines Umzugs als vertragsauflösenden Umstand. Auch in diesen Fällen kann also der Vertrag mit dem Stromanbieter fristgerecht beendet werden. Auch hier gilt der Tipp: Die Kündigung sollte man auch diesem Fall selbst vornehmen.

Rechtzeitig auf die Suche nach einem neuen Stromanbieter begeben

Der Wechsel zu einem neuen Stromanbieter dauert etwa drei bis sechs Wochen vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bis zur Belieferung. Wer bereits zum Einzugstermin mit Strom vom Wunschanbieter beliefert werden möchte, sollte deshalb den Stromanbieterwechsel langfristig planen. Der Vorteil: So wird die Belieferung innerhalb der teuren Grundversorgung vermieden! Bei der Auswahl eines günstigen Stromversorgers empfiehlt es sich immer mehrere Vergleichsportale zu nutzen, um so letztendlich den für einen selbst passenden, neuen Stromanbieter zu finden.


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