Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit 2016

Erstellt am 22. Mai 2016 von Raberlin

Die Streitwertkommission – diese besteht aus den Präsidenten der einzelnen Landesarbeitsgerichte – versucht seit Jahren die unterschiedlichen Streitwerte im Arbeitsgerichtsverfahren von den Arbeitsgerichten der einzelnen Bundesländer zu vereinheitlichen. Um die zu erreichen wird regelmäßig der bundeseinheitliche Streitwertkatalog der Arbeitsgerichtsbarkeit veröffentlicht und aktualisiert.

Der Katalog stammt nicht vom Gesetzgeber und hat von daher keine Gesetzeskraft; er beinhaltet lediglich Empfehlungen. Trotzdem wenden viele Arbeitsgerichte den Katalog bei der Streitwertfestsetzung an.

Den aktuellen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit aus dem März 2016 finden Sie hier.

Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht