Streit ums Geld

Erstellt am 3. Mai 2011 von Rechtkurzweilig

Streit um Arbeitsentgelte gehören laut DGB zu den häufigsten Klagegründen vor Arbeitsgerichten, gefolgt von betriebsbedingten Kündigungen (bei denen es in der Regel um Abfindungszahlungen geht). Verhaltens- und personenbedingte Kündigungen nehmen immerhin fast neun Prozent der vom DGB-Rechtsschutz vertretenen Fälle ein. Sozialgerichte befassen sich vorrangig mit der Grundsicherung für Arbeitslose, mit dem Schwerbehindertenrecht sowie mit sozialversicherungsrechtlichen Fragen. (Klick hier oder aufs Bild vergrößert.)