Streik beim „Handling-Personal“ scheint erledigt zu sein

Streik beim „Handling-Personal“ scheint erledigt zu sein

Für Juli und August war auf den spanischen Flughäfen mit einem schwierigen Sommer zu rechnen. Die von der Kabinenbesatzung von Ryanair angekündigten Streiks sowie die Streiks der „Abfertigungsarbeiter“ gaben Anlass zur Sorge.

Am Freitagnachmittag (20.07.2018) haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften geeinigt. So haben die Bodenarbeiter im gesamten AENA-Netzwerk ihre Streiks abgesagt. Bis zu einem gewissen Grad ist die Ruhe in der Branche, die einen Zusammenbruch in der Mitte der Hochsaison befürchtet hat, wiederhergestellt.

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Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich darauf geeinigt, den Streik des „Bodenpersonal“ zu verhindern. Diese Nachricht kam nach drei Tagen intensiver Verhandlungen zwischen den Parteien, die zu dem geführt haben, was die Gewerkschaften als „rote Linien“ betrachteten.

Die Vereinbarung umfasst den vierten Tarifvertrag, der am 30. September 2018 unterzeichnet wird. Dieser wird die Lohnstruktur und ihre Variablen reformieren und aktualisieren sowie die Arbeitsrechte von Leiharbeitnehmern garantieren.

Obwohl in den Verhandlungen noch einige Punkte zu klären sind, war die Nachricht von dem Abkommen zweifellos beruhigend für den Sektor, der mitten in der Hochsaison einen Zusammenbruch befürchtete.

Dies war keine unbegründete Befürchtung, ob ein Streik endlich stattgefunden hätte, von dem mehr als 50.000 Arbeitnehmer betroffen gewesen wären, die Flugzeugen und Passagieren Hilfe anbieten. Hinzu kommen Dienstleistungen wie die Betreuung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Waren-, Post- und Gangwaydienste.

Trotz der guten Nachrichten ist die Ruhe in diesem Sektor nicht vollständig. Die irische Fluggesellschaft Ryanair konnte sich dem für den 25. und 26. Juli angekündigten Streik ihrer Kabinenbesatzung nicht entziehen. Sie hat zwar Mindestleistungen festgelegt.

Auf jeden Fall haben die Quellen der Fluggesellschaft erklärt, dass „alle betroffenen Fluggäste bereits kontaktiert wurden“. Es wird nicht nur über ihre Möglichkeiten informiert: volle Rückerstattung oder freie Verlegung auf dem nächsten verfügbaren Flug“, verlautete ebenfalls.

Sie wurden auch darüber informiert, dass „die Entschädigung EU261 im Falle einer Annullierung von Flügen aufgrund von Streiks der Gewerkschaften nicht gilt“. Denn „das sind „außergewöhnliche Umstände“. Und deshalb sind sie zu dem Schluss gekommen, „dass sie völlig außerhalb der Kontrolle von Ryanair liegen“.

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